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iusNet HVR 2/2023

 

Rechtsprechung

 

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

4A_22/2022

Bundesgericht

Bundesgericht
Haftung einer Rechtsschutzversicherung wegen Sorgfaltspflichtverletzung - Verjährung der Forderung nach Art. 46 VVG oder Art. 127 OR?
4A_22/2022 v. 21.2.2023
Die IV sprach einem Versicherten mittels Vorbescheid eine Dreiviertelrente zu. Im Einwandverfahren liess er sich von seiner Rechtsschutzversicherung beraten und vertreten. Die IV-Stelle befand daraufhin, dass kein Rentenanspruch bestehe, was gerichtlich bestätigt wurde. Der Versicherte wirft seiner Rechtsschutzversicherung unsorgfältige Aufklärung vor und fordert Schadenersatz. Das Verfahren wird auf die Frage beschränkt, ob die Forderung nach Art. 46 Abs. 1 VVG oder Art. 127 OR verjähre.

 

Lebensversicherung

Lebensversicherung

9C_35/2022

Bundesgericht

Bundesgericht
Anzeigepflichtverletzung: Strenge Anforderungen an die Kündigungserklärung
9C_35/2022
Für die Kündigungserklärung nach einer Anzeigepflichtverletzung gelten strenge Anforderungen. Das Versicherungsunternehmen muss die Kündigung genau begründen. Konkret muss die Erklärung die Frage, die falsch beantwortet wurde, nennen. Ebenso muss sie ausführlich darlegen, worin die nicht oder falsch angegebene wichtige Tatsache besteht. Der blosse Hinweis, dass die gestellten Fragen nicht wahrheitsgemäss und vollständig beantwortet worden seien, sodass keine angemessene Risikobewertung möglich gewesen sei, genügt den Anforderungen offensichtlich nicht. Mehrere Anzeigepflichtverletzungen lösen sodann eigenständige Fristen für die Kündigung aus.

 

Lebensversicherung

Lebensversicherung

4A_338/2022

Bundesgericht

Bundesgericht
Anzeigepflichtverletzung: Fehlende echtzeitliche Unterlagen und Informationen zum Zeitpunkt von Auftritt und Diagnosestellung gesundheitlicher Beschwerden
4A_338/2022
Für die Beurteilung der Anzeigepflicht ist massgebend, was die Versicherte im Zeitpunkt des Versicherungsantrags wusste oder hätte wissen müssen. Fehlen echtzeitliche Unterlagen und bleibt auch aus späteren Berichten unklar, wann die gesundheitlichen Probleme genau aufgetreten sind bzw. diagnostiziert wurden, kann man keine Anzeigepflichtverletzung annehmen. Dabei kann offenbleiben, ob dem Wissen und Wissenmüssen eines urteilsfähigen Kindes Bedeutung zukommt.

 

Strassenverkehrshaftung

Strassenverkehrshaftung

4A_314/2022

Bundesgericht

Bundesgericht
Verwirklichung der Betriebsgefahr durch einen überhitzten Fahrzeugkatalysator, der einen Brand verursacht?
4A_314/2022 v. 24.1.2023
Anlässlich eines Lieferwagenbrands befasste sich das Bundesgericht mit der Kausalhaftung nach Art. 58 SVG und erläuterte, auf welche Tatbestände diese zugeschnitten sei. Zu fragen sei nach der betriebseigenen Gefahr, die vom Motorfahrzeug ausgeht. Anders als die erste Instanz erwog es die Gefahr, die ein erhitzter Fahrzeugkatalysator erzeugt, nicht als dem Betrieb des Fahrzeugs inhärent und verwarf eine Haftung der Motorfahrzeugversicherung.

 

Gesetzgebung

 

Für diese Rubrik gibt es diesen Monat keine Aktualitäten. Folgender Link führt Sie zu allen bisherigen Artikeln dieser Rubrik.

 

Kommentierung

 

Bund
Kostenregelung im Falle der Teilklage und negativen Feststellungwiderklage nach revidierter ZPO
Im Rahmen der nun abgeschlossenen ZPO-Revision schlug der Bundesrat die Einführung eines neuen Art. 224 Abs. 1bis vor, wonach auf Teilklagen die negative Feststellungwiderklage auf die Gesamtforderung zulässig sein soll und die Haupt- als auch Widerklage im ordentlichen Verfahren zu beurteilen sind. Welche Auswirkungen dies auf die Prozesskosten hat, steht nun ebenfalls fest. Vorliegend wird erörtert, was dies für die prozessierenden Parteien (und ihre Rechtsvertreterinnen) bedeutet.

 

Lebensversicherung

Lebensversicherung
Bund
Formstrenge als Korrektiv für materiell strenge Regelungen
9C_35/2022
Das VVG enthält verschiedene Regelungen, die für die Versicherten einschneidende Rechtsfolgen auslösen können. Das Bundesgericht lässt hier teilweise ausgleichend eine relativ strikte Formstrenge gegenüber den Versicherungsunternehmen, die sich auf diese Regelungen berufen, walten. In einem aktuellen Entscheid hat das Bundesgericht seine Praxis bestätigt und bekräftigt, dass weiterhin eine strenge Optik gilt. Der Entscheid klärt aus Sicht von RA MLaw Soluna Girón zudem das Vorgehen, das von einem Versicherungsunternehmen erwartet wird, wenn es sich auf mehrere Anzeigepflichtverletzungen berufen möchte.

Haftung einer Rechtsschutzversicherung wegen Sorgfaltspflichtverletzung - Verjährung der Forderung nach Art. 46 VVG oder Art. 127 OR?

Rechtsprechung
Rechtsschutzversicherung
Die IV sprach einem Versicherten mittels Vorbescheid eine Dreiviertelrente zu. Im Einwandverfahren liess er sich von seiner Rechtsschutzversicherung beraten und vertreten. Die IV-Stelle befand daraufhin, dass kein Rentenanspruch bestehe, was gerichtlich bestätigt wurde. Der Versicherte wirft seiner Rechtsschutzversicherung unsorgfältige Aufklärung vor und fordert Schadenersatz. Das Verfahren wird auf die Frage beschränkt, ob die Forderung nach Art. 46 Abs. 1 VVG oder Art. 127 OR verjähre.
iusNet HVR 30.3.2023

Verwirklichung der Betriebsgefahr durch einen überhitzten Fahrzeugkatalysator, der einen Brand verursacht?

Rechtsprechung
Strassenverkehrshaftung
Anlässlich eines Lieferwagenbrands befasste sich das Bundesgericht mit der Kausalhaftung nach Art. 58 SVG und erläuterte, auf welche Tatbestände diese zugeschnitten sei. Zu fragen sei nach der betriebseigenen Gefahr, die vom Motorfahrzeug ausgeht. Anders als die erste Instanz erwog es die Gefahr, die ein erhitzter Fahrzeugkatalysator erzeugt, nicht als dem Betrieb des Fahrzeugs inhärent und verwarf eine Haftung der Motorfahrzeugversicherung.
iusNet HVR 30.3.2023

Kostenregelung im Falle der Teilklage und negativen Feststellungwiderklage nach revidierter ZPO

Kommentierung
Im Rahmen der nun abgeschlossenen ZPO-Revision schlug der Bundesrat die Einführung eines neuen Art. 224 Abs. 1bis vor, wonach auf Teilklagen die negative Feststellungwiderklage auf die Gesamtforderung zulässig sein soll und die Haupt- als auch Widerklage im ordentlichen Verfahren zu beurteilen sind. Welche Auswirkungen dies auf die Prozesskosten hat, steht nun ebenfalls fest. Vorliegend wird erörtert, was dies für die prozessierenden Parteien (und ihre Rechtsvertreterinnen) bedeutet.
Aurelia Jenny
iusNet HVR 30.3.2023

Sozialversicherungsrechtstagung 2023

Veranstaltungen
Versicherungsaufsichtsrecht
Dienstag, 9. Mai 2023 - 9:15 bis 16:30
Die Landschaft des Sozialversicherungsrechts ist ausgesprochen vielfältig: Es findet sich Altbewährtes neben weniger bewährtem, doch Gewohntem, und immer wieder auch Neues. Je nach thematischer Optik sind Highlights zu entdecken oder aber Probleme, und zuweilen eröffnen sich auch Perspektiven. Unter diesem Blickwinkel werden an der Tagung einerseits aktuelle Anwendungsfragen und Problemfelder in den Hauptrechtsgebieten beleuchtet und andererseits wichtige Neuerungen in einzelnen Zweigen vorgestellt. Teilnahmebedingungen: Die Kosten für diese Veranstaltung sind nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Sie können bis 30 Tage vor dem jeweiligen Kurstermin ohne Kostenfolgen umbuchen. Abmeldungen sind bis 30 Tage vor dem jeweiligen Kurstermin ohne Kostenfolgen möglich. Bei Abmeldungen bis 14 Tage vor dem Kurstermin wird eine Bearbeitungspauschale von 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei späterer Abmeldung oder Fernbleiben ist – unabhängig vom Verhinderungsgrund – die ganze Teilnahmegebühr geschuldet. In diesem Fall wird der angemeldeten Person die Kursdokumentation zugestellt. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.

12. Fortbildungskurs für SIM Begutachtende und Interessierte 2023 / Usertag Fachgruppe BERE

Veranstaltungen
Arzthaftpflicht
Krankenzusatzversicherung
Themen: Herausforderungen bei der Konsensfindung in der Begutachtung, Post Covid EPOCA, Gutachterliche Herausforderungen im Zusammenhang mit der Indikatorenrechtsprechung.

BVG Tagung 2023

Veranstaltungen
Haftpflichtversicherung
Mittwoch, 14. Juni 2023 - 9:15 bis 16:30
Die berufliche Vorsorge ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Der Zugang ist nicht einfach, zumal neben dem zwingenden Bundessozialversicherungsrecht das dispositive Privatrecht im überobligatorischen Bereich zur Anwendung gelangt. Nebst den in verschiedenen Gesetzen enthaltenen Rechtsgrundlagen (BVG, FZG, OR, ZGB u.a.m.) kommt der Rechtsprechung des Bundesgerichts eine überragende Bedeutung zu. Immer wieder wird durch klärende Urteile die Jahrzehnte alte Praxis durchgeschüttelt. Auch heute noch gibt es auf zahlreiche Fragen keine klaren Antworten und neue Problemkreise treten immer wieder auf. Ziel ist es, den Tagungsteilnehmenden Argumente und Entscheidungshilfen zu geben, die in der täglichen Arbeit weiterhelfen.

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