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Schulthess Forum Versicherungsrecht 2023

Veranstaltungen
Haftpflichtversicherung
Donnerstag, 28. September 2023 - 8:30 bis 17:00
Global agierende Unternehmen sind immer stärker grenzüberschreitenden Risiken ausgesetzt und diese werden in sich immer umfangreicher: Pandemie, Energiekrise, Naturkatastrophen sowie internationale Sanktionen beschäftigen die Unternehmen und damit die Versicherer. Ein einzelnes Assekuranzunternehmen kann diese Risiken nicht decken - und will es meist auch nicht. Am Schulthess Forum Versicherungsrecht 2023 diskutieren Experten die Position der Versicherung, der Vermittler und Aufsichtsbehörde und liefern umfassende rechtliche Hintergründe zur Umsetzung der enormen Anforderungen.

Haftpflicht und Versicherung im Mietwesen

Veranstaltungen
Haftpflichtversicherung
Freitag, 1. September 2023 - 9:00 bis 16:30
Der Spezialkurs vermittelt in einem ersten kürzeren Teil gesetzliche Kenntnisse darüber, wer die Gefahr einer Beschädigung?/ eines Verlustes der Mietsache in letzter Konsequenz tragen muss. In einem zweiten längeren Teil wird anhand von Beispielen und Theorie aufgezeigt: - Welche Arten von Versicherungsverträgen angeboten werden für den Schutz von Sachen (Hausrat/Immobilien) und Vermögen (Haftpflichtversicherung/Rechtsschutz). - Welche Risiken mit diesen Verträgen versichert werden können bzw. welche Risiken selber getragen werden müssen. - Wie Schäden in der Praxis versicherungstechnisch abgewickelt werden. Ziel der Veranstaltung ist es, privaten wie professionellen EigentümerInnen/MieterInnen/VermieterInnen/VerwalterInnen Möglichkeiten und Grenzen der Versicherbarkeit aufzuzeigen und eine Analyse und systematische Bearbeitung von Schadenfällen zu ermöglichen und für einen effektiven Versicherungsschutz der Immobilie zu sorgen, sowie Angebote von Haftpflichtigen, beziehungsweise Versicherern auf Angemessenheit überprüfen zu können. Teilnehmerkreis: EigentümerInnen, Liegenschaftenverwaltungen, WohnungsabnehmerInnen, VermieterInnen sowie Behörden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Versicherungsfragen im Mietwesen zu prüfen haben. Referenten: Tobias Kunz, Rechtsanwalt, Zürich Reto Leibundgut, Leiter Schaden Haftpflicht Innendienst, AXA Winterthur

Überobligatorische Ehegatt:innenrente: Auslegung und Beweiswürdigung bei der vorehelichen Lebensgemeinschaft

Rechtsprechung
Überobligatorische berufliche Vorsorge
Vorsorgeeinrichtungen können reglementarisch Leistungen vorsehen, die über die Mindestvorgaben des BVG hinausgehen. Das Bundesgericht beurteilte Auslegung und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern hinsichtlich der reglementarischen Anrechnung der Dauer einer vorehelichen Lebensgemeinschaft an die Ehedauer im Rahmen einer Ehegatt:innenpension. Die Vorinstanz habe den Anspruch auf diese Pension bundesrechtswidrig verneint.
iusNet HVR 25.5.2023

HAFTPFLICHTPROZESS 2023

Veranstaltungen
Haftpflichtversicherung
Dienstag, 31. Oktober 2023 - 8:30 bis 16:15
Mit dem Rechtsbegehren steht und fällt jede Zivilklage. Denn von der Auswahl und der Formulierung der Rechtsbegehren hängt ab, ob das Gericht überhaupt auf eine Klage eintritt und was es den Parteien zusprechen kann. Der Vormittag der Tagung ist den vorsorglichen Massnahmen gewidmet, der unbezifferten Forderungs- und Stufenklage, der Teilklage, der Streitverkündungs- sowie der Adhäsionsklage. Am Nachmittag werden besondere Themen behandelt, die bei unterschiedlichen Verfahrensarten regelmässig Probleme bereiten: der Schadens- und Verzugszins, die Klageänderung, Verweise in Rechtsbegehren und Rechtsschriften sowie Eventualbegehren. Nicht zuletzt die sich stets wandelnde Rechtsprechung macht es nötig, sich immer wieder mit den Rechtsbegehren und dahinterstehenden prozessrechtlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen.

Verweigerte Begutachtung: Verletzung der Verhaltenspflichten

Rechtsprechung
Krankentaggeldversicherung
Die AVB von Krankentaggeldversicherungen verpflichten die Versicherten regelmässig, sich auf Anordnung des Versicherungsunternehmens einer Begutachtung zu unterziehen. Das Bundesgericht beurteilte den Fall, dass der Versicherte eine solche Begutachtung verweigert hatte. Dadurch habe er das Versicherungsunternehmen daran gehindert, die Krankheitsfolgen festzustellen. Entsprechend habe dieses die Leistungen zu Recht eingestellt.
iusNet HVR 25.5.2023

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