Wer gehört zum versicherten Personenkreis im Rahmen einer kollektiven Krankenversicherung?
Wer gehört zum versicherten Personenkreis im Rahmen einer kollektiven Krankenversicherung?
Wer gehört zum versicherten Personenkreis im Rahmen einer kollektiven Krankenversicherung?
Sachverhalt
C. war bei mehreren Unternehmen, unter anderem bei der Beschwerdegegnerin, die bei der Beschwerdeführerin eine Kollektiv-Krankenversicherung für ihre Arbeitnehmenden abgeschlossen hatte, arbeitstätig. Die Versicherungsnehmerin und Arbeitgeberin von C. stellte diese in einem Pensum von 40% an und bezahlte ab 2019 ein monatliches Gehalt von Fr. 10’000.-- (x 12) sowie (im Dezember 2018) einen Bonus von Fr. 30'000.--. In den anderen beiden Anstellungen verdiente C. einerseits monatlich Fr. 8'000.-- (Pensum 50%) und anderseits jährlich Fr. 60'000.-- (unregelmässiges Pensum).
Im Mai 2019 wurde bei C. Brustkrebs diagnostiziert und sie war auf unbestimmte Zeit vollständig arbeitsunfähig. Die Versicherungsnehmerin meldete den Versicherungsfall der Beschwerdeführerin und deklarierte eine Lohnsumme von Fr. 420'000.-- jährlich.
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