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Schadenersatzforderung gegenüber der Invalidenversicherung wegen mangelnder Abklärung und verwirkter Rentenzahlungen

Rechtsprechung
Eine ausländische Versicherte macht bei der IVSTA geltend, diese habe die Geburtsmeldung ihres Sohnes nicht berücksichtigt und ihr zu spät eine Kinderrente zugesprochen. Für die verwirkten, mehr als fünf Jahre zurückliegenden Rentenleistungen fordert sie Schadenersatz. Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde ab.
iusNet HVR 25.5.2023

Ungerechtfertigte Bereicherung des Leistungserbringers bei fehlender wirtschaftlicher Aufklärung des Patienten

Rechtsprechung
Vertragshaftung
Eine Leistungserbringerin klärt ihren Patienten nicht ausdrücklich über ihren vertragslosen Zustand mit seiner Krankenversicherung auf - und muss diesem für die von der Versicherung ungedeckten Behandlungskosten, welche der Patient in Erwartung der Rückerstattung durch die Versicherung bereits bezahlt hat, Ersatz leisten.
iusNet HVR 25.5.2023

Mitwirkungspflichten bei Begutachtungen in der Krankentaggeldversicherung

Kommentierung
Krankentaggeldversicherung
Begutachtungen im Rahmen der Krankentaggeldversicherung sind von grosser praktischer Relevanz. Anders als in den Sozialversicherungen fehlen aber weitgehend Regelungen über Rechte und Pflichten der Versicherten in dieser Situation. Ein kürzliches Bundesgerichtsurteil bringt hier etwas Licht ins Dunkel.
Soluna Girón
iusNet HVR 25.5.2023

Schulthess Forum Versicherungsrecht 2023

Veranstaltungen
Haftpflichtversicherung
Donnerstag, 28. September 2023 - 8:30 bis 17:00
Global agierende Unternehmen sind immer stärker grenzüberschreitenden Risiken ausgesetzt und diese werden in sich immer umfangreicher: Pandemie, Energiekrise, Naturkatastrophen sowie internationale Sanktionen beschäftigen die Unternehmen und damit die Versicherer. Ein einzelnes Assekuranzunternehmen kann diese Risiken nicht decken - und will es meist auch nicht. Am Schulthess Forum Versicherungsrecht 2023 diskutieren Experten die Position der Versicherung, der Vermittler und Aufsichtsbehörde und liefern umfassende rechtliche Hintergründe zur Umsetzung der enormen Anforderungen.

Haftpflicht und Versicherung im Mietwesen

Veranstaltungen
Haftpflichtversicherung
Freitag, 1. September 2023 - 9:00 bis 16:30
Der Spezialkurs vermittelt in einem ersten kürzeren Teil gesetzliche Kenntnisse darüber, wer die Gefahr einer Beschädigung?/ eines Verlustes der Mietsache in letzter Konsequenz tragen muss. In einem zweiten längeren Teil wird anhand von Beispielen und Theorie aufgezeigt: - Welche Arten von Versicherungsverträgen angeboten werden für den Schutz von Sachen (Hausrat/Immobilien) und Vermögen (Haftpflichtversicherung/Rechtsschutz). - Welche Risiken mit diesen Verträgen versichert werden können bzw. welche Risiken selber getragen werden müssen. - Wie Schäden in der Praxis versicherungstechnisch abgewickelt werden. Ziel der Veranstaltung ist es, privaten wie professionellen EigentümerInnen/MieterInnen/VermieterInnen/VerwalterInnen Möglichkeiten und Grenzen der Versicherbarkeit aufzuzeigen und eine Analyse und systematische Bearbeitung von Schadenfällen zu ermöglichen und für einen effektiven Versicherungsschutz der Immobilie zu sorgen, sowie Angebote von Haftpflichtigen, beziehungsweise Versicherern auf Angemessenheit überprüfen zu können. Teilnehmerkreis: EigentümerInnen, Liegenschaftenverwaltungen, WohnungsabnehmerInnen, VermieterInnen sowie Behörden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Versicherungsfragen im Mietwesen zu prüfen haben. Referenten: Tobias Kunz, Rechtsanwalt, Zürich Reto Leibundgut, Leiter Schaden Haftpflicht Innendienst, AXA Winterthur

Überobligatorische Ehegatt:innenrente: Auslegung und Beweiswürdigung bei der vorehelichen Lebensgemeinschaft

Rechtsprechung
Überobligatorische berufliche Vorsorge
Vorsorgeeinrichtungen können reglementarisch Leistungen vorsehen, die über die Mindestvorgaben des BVG hinausgehen. Im konkreten Fall sah das Reglement für den Anspruch auf eine Ehegatt:innenpension die Anrechnung der Dauer einer vorehelichen Lebensgemeinschaft an die Ehedauer vor.
iusNet HVR 25.5.2023

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