Seit der 1. BVG-Revision im Jahr 2005 wurde bereits zweimal versucht, die Parameter im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen, und Invalidenvorsorge (BVG) anzupassen. Nachdem die Vorlagen in den Jahren 2010 und 2017 scheiterten, wird erneut ein Anlauf genommen, mit einer Reform der steigenden Lebenserwartung und den ungenügenden Anlagerenditen zu begegnen. Im Zentrum steht die Senkung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes.