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Betriebliche Umorganisation eines Selbständigerwerbenden – Zumutbarkeit, Schadenminderung und Schadenprävention?

Betriebliche Umorganisation eines Selbständigerwerbenden – Zumutbarkeit, Schadenminderung und Schadenprävention?

Kommentierung
Lebensversicherung

Betriebliche Umorganisation eines Selbständigerwerbenden – Zumutbarkeit, Schadenminderung und Schadenprävention?

Die Invaliditätsbemessung mittels Einkommensvergleich hat hohe praktische Bedeutung und ist ein häufiges Streitthema. Meistens stehen dabei zwei Konstellationen in Frage: Entweder ist die angestammte Tätigkeit nicht mehr möglich und es erfolgt ein Vergleich mit dem noch möglichen Einkommen in einer gesundheitlich optimal angepassten Tätigkeit – oder die angestammte Tätigkeit bleibt gesundheitlich inhaltlich vollumfänglich möglich, jedoch nur in einem reduzierten Pensum. Diesfalls entspricht der gesundheitsbedingte Einkommensverlust oft direkt der Teilarbeitsunfähigkeit und es findet ein sogenannter «Prozentvergleich» statt.

Das Bundesgericht war nun mit der vergleichsweise seltenen Konstellation befasst, dass eine volle Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit als selbständig erwerbender Sanitär-Installateur bestand – aber nur mit gewissen Anpassungen der Modalitäten und nur beschränkt auf gewisse Teilaufgaben dieser angestammten Tätigkeit (nämlich zeitliche Beschränkung auf ein Normalpensum, reduzierte Verantwortung und inhaltliche Beschränkung auf «Hintergrundarbeit» bspw. administrativer Art mit Delegation der handwerklichen Ausführung). Das Bundesgericht befand, dass keine Erwerbsunfähigkeit im angestammten Beruf vorliege, solange es einem Versichertem zumutbar sei, einen bisher untergeordneten Teil seiner Tätigkeiten trotz Krankheit vollzeitlich auszuüben. Umgekehrt setzt eine Erwerbsfähigkeit im angestammten Beruf nach Bundesgericht sinngemäss nicht voraus, dass er qualitativ in exakt der gleichen Weise wie vor Eintritt der gesundheitlichen Probleme weitergeführt werden kann, insbesondere, wenn ein überdurchschnittliches berufliches Engagement zu den Gesundheitsproblemen geführt habe.

iusNet HVR 30.11.2023

 

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