Krankentaggeld: Unzumutbarer Stellenwechsel bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit
Bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit gilt die Rechtsprechung zum schadenmindernden Berufswechsel sinngemäss. Der verlangte Stellenwechsel nach Aufforderung und Übergangsfrist muss realisierbar sein. Dies wurde vorliegend aufgrund der verbleibenden Aktivitätsdauer des Versicherten verneint.
Verjährungsunterbrechung durch ein Rechtsbegehren, das in der falschen Währung gestellt wird
In einem zur Publikation vorgesehenen Entscheid hatte das Bundesgericht über eine Fremdwährungsforderung zu befinden, die in Schweizer Franken eingeklagt wurde. Strittig war unter den Parteien, ob das Schlichtungsgesuch, das auf Schweizer Franken lautete, die Verjährung hinsichtlich der Forderung in Euro unterbrochen hatte.
Keine Bindung der ärztlichen Aufklärungspflicht an eine bestimmte Form, Schriftlichkeit kann genügen
Es gehört zu den vertraglichen Pflichten eines Arztes, den Patienten über die Diagnose, die Behandlungsmöglichkeiten, die Risiken einer Operation, die Heilungschancen und finanzielle Fragen aufzuklären. Ob diesen Anforderungen mittels Aushändigung eines Merkblatts Genüge getan ist, entschied das Bundesgericht in einem jüngst ergangenen Urteil.
Anzeigepflichtverletzung: bipolare affektive Störung im Anfangsstadium nicht erkennbar
Für die Beurteilung einer Anzeigepflichtverletzung ist nicht entscheidend, wann die Erkrankung rückblickend eingetreten ist. Massgebend ist einzig, was die Versicherte im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hätte erkennen müssen. Im konkreten Fall kann dem Versicherten keine Anzeigepflichtverletzung vorgeworfen werden.
Anzeigepflichtverletzung: Strenge Anforderungen an die Kündigungserklärung
Für die Kündigungserklärung nach einer Anzeigepflichtverletzung gelten strenge Anforderungen. Grund dafür sind die schwerwiegenden Konsequenzen einer solchen Kündigung für die Versicherten. Genügt die Erklärung den Anforderungen nicht, ist die Kündigung ungültig. Bei mehreren Anzeigepflichtverletzungen muss eine gesonderte Betrachtung stattfinden.
Anzeigepflichtverletzung: Fehlende echtzeitliche Unterlagen und Informationen zum Zeitpunkt von Auftritt und Diagnosestellung gesundheitlicher Beschwerden
Für die Beurteilung der Anzeigepflicht ist massgebend, was die Versicherte im Zeitpunkt des Versicherungsantrags wusste oder hätte wissen müssen. Heikel sind dabei Fälle, bei denen echtzeitliche Unterlagen fehlen und auch aus späteren Berichten nicht klar hervorgeht, wann die gesundheitlichen Probleme aufgetreten sind bzw. diagnostiziert wurden.
Verwirklichung der Betriebsgefahr durch einen überhitzten Fahrzeugkatalysator, der einen Brand verursacht?
Ein Lieferwagen mit einem durch die Fahrt überhitzten Katalysator wird in einer Tenne mit brennbarem Material am Boden abgestellt. Dieses entzündet sich und es entsteht ein grosser Sachschaden. Der Geschädigte klagt gegen die Motorfahrzeugversicherung des Fahrzeughalters und unterliegt vor Bundesgericht.
Haftung einer Rechtsschutzversicherung wegen Sorgfaltspflichtverletzung - Verjährung der Forderung nach Art. 46 VVG oder Art. 127 OR?
In einem zur Publikation vorgesehenen Entscheid befasste ich das Bundesgericht mit der Frage, innert welcher Frist eine Forderung gegen die Rechtsschutzversicherung verjährt, die ihren Versicherten im Rahmen eines IV-Verfahrens unsorgfältig über die mit einem Einwand verbundenen Risiken aufklärt. Die Beschwerde des Versicherten wird gutgeheissen.
Verweigerte Begutachtung: Verletzung der Verhaltenspflichten
Die AVB von Krankentaggeldversicherungen verpflichten die Versicherten regelmässig, sich auf Anordnung des Versicherungsunternehmens einer Begutachtung zu unterziehen. Bei Verweigerung der Begutachtung drohen je nach AVB verschieden ausgestaltete Konsequenzen.
Überobligatorische Ehegatt:innenrente: Auslegung und Beweiswürdigung bei der vorehelichen Lebensgemeinschaft
Vorsorgeeinrichtungen können reglementarisch Leistungen vorsehen, die über die Mindestvorgaben des BVG hinausgehen. Im konkreten Fall sah das Reglement für den Anspruch auf eine Ehegatt:innenpension die Anrechnung der Dauer einer vorehelichen Lebensgemeinschaft an die Ehedauer vor.