Mit dem Rechtsbegehren steht und fällt jede Zivilklage. Denn von
der Auswahl und der Formulierung der Rechtsbegehren hängt ab, ob das Gericht überhaupt auf eine Klage eintritt und was es
den Parteien zusprechen kann. Der Vormittag der Tagung ist den vorsorglichen Massnahmen gewidmet, der unbezifferten Forderungs- und Stufenklage, der Teilklage, der Streitverkündungs- sowie der Adhäsionsklage. Am Nachmittag werden besondere Themen behandelt, die bei unterschiedlichen Verfahrensarten regelmässig Probleme bereiten: der Schadens- und Verzugszins, die Klageänderung, Verweise in Rechtsbegehren und Rechtsschriften sowie Eventualbegehren. Nicht zuletzt die sich stets wandelnde Rechtsprechung macht es nötig, sich immer wieder mit den Rechtsbegehren und dahinterstehenden prozessrechtlichen
Fragestellungen auseinanderzusetzen.