Haftung einer Rechtsschutzversicherung wegen Sorgfaltspflichtverletzung - Verjährung der Forderung nach Art. 46 VVG oder Art. 127 OR?
Haftung einer Rechtsschutzversicherung wegen Sorgfaltspflichtverletzung - Verjährung der Forderung nach Art. 46 VVG oder Art. 127 OR?
Rechtsprechung
Rechtsschutzversicherung
Haftung einer Rechtsschutzversicherung wegen Sorgfaltspflichtverletzung - Verjährung der Forderung nach Art. 46 VVG oder Art. 127 OR?
Ausgangslage
Der Kläger und Beschwerdeführer hatte bei der Beklagten eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und wandte sich an diese, nachdem er am 5.6.2015 einen Vorbescheid der IV-Stelle erhalten hatte, mit welchem ihm eine Dreiviertelrente zugesprochen wurde. Vertreten durch die Versicherung erhob der Kläger Einwand, worauf die IV-Stelle einen neuen Vorbescheid erliess und einen Rentenanspruch gänzlich verneinte. Nach abermaligem Einwand verfügte die IV-Stelle am 14.12.2015, dass der Kläger keinen Rentenanspruch habe, wogegen der Kläger, wiederum vertreten durch die Beklagte, Beschwerde führte. Diese wurde am 21.6.2016 abgewiesen.
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