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Anzeigepflichtverletzung: Strenge Anforderungen an die Kündigungserklärung

Anzeigepflichtverletzung: Strenge Anforderungen an die Kündigungserklärung

Rechtsprechung
Lebensversicherung

Anzeigepflichtverletzung: Strenge Anforderungen an die Kündigungserklärung

I. Ausgangslage

A. füllte am 2. September 2015 im Hinblick auf den Abschluss einer 3a-Police bei der Basler eine Gesundheitserklärung aus. Der Versicherungsvertrag trat per 1. September 2015 in Kraft und beinhaltete u.a. eine Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit. Am 28. Februar 2019 meldete A. der Basler eine Arbeitsunfähigkeit und gesundheitliche Beschwerden seit dem 8. Oktober 2016.

Die Basler holte medizinische Auskünfte ein und kündigte den Versicherungsvertrag mit Schreiben vom 22. März 2019 aufgrund einer Anzeigepflichtverletzung. Mit Schreiben vom 26. November 2019 informierte die Basler A. darüber, dass sie von weiteren medizinischen Elementen erfahren habe und die Kündigung aufrechterhalte.

Das Kantonsgericht des Kantons Neuenburg hiess daraufhin eine Klage von A. gegen die Basler gut. Die Kündigung des Versicherungsvertrages sei ungültig und die vertraglichen Leistungen geschuldet. Gegen diesen Entscheid erhob die Basler Beschwerde an das Bundesgericht.

iusNet HVR 30.3.2023

 

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