Überobligatorische Ehegatt:innenrente: Auslegung und Beweiswürdigung bei der vorehelichen Lebensgemeinschaft
Überobligatorische Ehegatt:innenrente: Auslegung und Beweiswürdigung bei der vorehelichen Lebensgemeinschaft
Rechtsprechung
Überobligatorische berufliche Vorsorge
Überobligatorische Ehegatt:innenrente: Auslegung und Beweiswürdigung bei der vorehelichen Lebensgemeinschaft
I. Ausgangslage
A. lebte seit 1. April 2014 in einem gemeinsamen Haushalt mit B. Am 20. Dezember 2018 heirateten die beiden. B. starb im Februar 2019. Bis dahin hatte er von der Pensionskasse SBB eine Alterspension erhalten.
A. ersuchte in der Folge um Ausrichtung einer Ehegattenpension. Die PK SBB vertrat dagegen die Auffassung, A. stehe lediglich eine einmalige Abfindung in Höhe von drei Jahresehegattenpensionen zu.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern wies die Klage von A. im November 2021 betreffend die Ehegattenpension ab. Gegen diesen Entscheid erhob A. Beschwerde an das Bundesgericht.
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