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Verweigerte Begutachtung: Verletzung der Verhaltenspflichten

Verweigerte Begutachtung: Verletzung der Verhaltenspflichten

Rechtsprechung
Krankentaggeldversicherung

Verweigerte Begutachtung: Verletzung der Verhaltenspflichten

I. Ausgangslage

A. war bei der B. als selbständiger Anwalt krankentaggeldversichert. Ab dem 24. Oktober 2013 bestand eine hälftige Arbeitsunfähigkeit. Die B. richtete in der Folge Krankentaggelder aus.

Am 4. März 2014 forderte B. A. auf, sich am 8. Mai 2014 durch Dr. D. psychiatrisch begutachten zu lassen. A. teilte am 6. Mai 2014 mit, dass er noch an einer weiteren Krankheit leide und die ärztlichen Untersuchungen nicht abgeschlossen seien; für eine Begutachtung sei es zu früh. Zudem habe er Dr. D. in seiner früheren Arbeit als Anwalt regelmässig kritisiert. Er sei bereit, sich von einem auf Burnout spezialisierten Psychiater begutachten zu lassen, der noch keine Gutachten für Privatversicherungsunternehmen erstattet habe. B. informierte A. gleichentags, dass er Mitwirkungspflichten habe und sie die Leistungen einstellen werde, wenn er den Termin bei Dr. D. nicht wahrnehme.

iusNet HVR 25.5.2023

 

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