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Verwirklichung der Betriebsgefahr durch einen überhitzten Fahrzeugkatalysator, der einen Brand verursacht?

Verwirklichung der Betriebsgefahr durch einen überhitzten Fahrzeugkatalysator, der einen Brand verursacht?

Rechtsprechung
Strassenverkehrshaftung

Verwirklichung der Betriebsgefahr durch einen überhitzten Fahrzeugkatalysator, der einen Brand verursacht?

Ausgangslage (zusammengefasst)

Der Kläger liess auf seinem Hof durch den Fahrzeughalter eine Auftragsarbeit erledigen. Zum Umladen von Bauholz stellte er seinen Lieferwagen in der Tenne des Klägers ab. Nach Umladen des Bauholzes wurde der Lieferwagen vor Ort stehen gelassen, worauf im Stallgebäude aufgrund des erhitzten Katalysators des Lieferwagens ein Glimmbrand ausbrach, der einen erheblichen Sachschaden verursachte. Erstinstanzlich wurde die Klage gutgeheissen mit der Erwägung, dass der Vollbrand des Stallgebäudes durch den Betrieb des Lieferwagens verursacht worden sei. Der Motor bzw. der Katalysator habe sich als maschinelle Einrichtung aufgrund der Fortbewegung stark erhitzt und sei nur deshalb in der Lage gewesen, aufgrund des brennbaren Materials auf dem Tennboden einen Glimmbrand auszulösen. Der Brand sei als Nachwirkung der Fahrt zu betrachten. Das Kantonsgericht hiess die hiergegen gerichtete Berufung gut und wies die Klage mangels Vorliegen einer Betriebsgefahr ab.

Das Bundesgericht bestätigt dieses Urteil und weist die Beschwerde ab.

iusNet HVR 30.3.2023

 

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