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iusNet HVR 2/2023

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Haftungsklagen gegen Rechtsanwältinnen wegen Beratungsfehlern sind eher selten, solche gegen Rechtsschutzversicherungen wohl noch seltener. Das Bundesgericht musste in einem zur Publikation vorgesehenen Entscheid nun beurteilen, ob entsprechende Schadenersatzansprüche wie bei Anwältinnen nach OR oder aber nach dem Versicherungsvertragsrecht verjähren.

 

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