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Lebensversicherung

Lebensversicherung

Die «voraussichtlich bis ans Lebensende dauernde Erwerbsunfähigkeit» bei psychischen Erkrankungen im Rahmen von Risikokapitalversicherungen

Fachbeitrag
Krankenzusatzversicherung
Lebensversicherung
Risikokapitalversicherungen bei Tod oder Invalidität sind einigermassen weit verbreitet. Meist decken sie vergleichsweise günstig Unfälle ab, eher selten und für höhere Prämien (auch) Krankheiten als Ursache der versicherten Risiken. In beiden Fällen können sowohl somatische wie auch psychische Beschwerden leistungsbegründend sein, sofern die Deckung für psychische Leiden nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Allerdings stellt sich in der Praxis bisweilen die Frage, wann eine Invalidität infolge psychischer Leiden vorliegt. RAin MLaw Aurelia Jenny und RA MLaw Soluna Girón beleuchten die Antwort auf diese Frage aus der Optik der Vertragsauslegung.
Aurelia Jenny
Soluna Girón
iusNet HVR 27.7.2023

Betriebliche Umorganisation eines Selbständigerwerbenden – Zumutbarkeit, Schadenminderung und Schadenprävention?

Kommentierung
Lebensversicherung
Die Invaliditätsbemessung mittels Einkommensvergleich in privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherungen ist von grosser praktischer Relevanz. Das Bundesgericht beleuchtet in einem kürzlichen Entscheid die Situation bei einer betrieblichen Umorganisation im angestammten Beruf. RA MLaw Soluna Girón kommentiert den Entscheid mit Blick auf die Frage verschiedener Aspekte der Zumutbarkeit solcher Umstellungen sowie der Abgrenzung von Schadenminderung und Schadenprävention.
Soluna Girón
iusNet HVR 30.11.2023

Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Arbeitsfähigkeit in einem Teil der angestammten Tätigkeit

Rechtsprechung
Lebensversicherung
Lebensversicherungen der Säule 3a/b beinhalten teilweise auch Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit. Das Bundesgericht beurteilte den Fall einer vollen Arbeitsfähigkeit in einem Teil der angestammten Tätigkeit. Es bestätigte dabei den Entscheid der Vorinstanz und verneinte eine anspruchsbegründende Erwerbsunfähigkeit.
iusNet HVR 30.11.2023

Formstrenge als Korrektiv für materiell strenge Regelungen

Kommentierung
Lebensversicherung
Das VVG enthält verschiedene Regelungen, die für die Versicherten einschneidende Rechtsfolgen auslösen können. Das Bundesgericht lässt hier teilweise ausgleichend eine relativ strikte Formstrenge gegenüber den Versicherungsunternehmen, die sich auf diese Regelungen berufen, walten. In einem aktuellen Entscheid hat das Bundesgericht seine Praxis bestätigt und bekräftigt, dass weiterhin eine strenge Optik gilt. Der Entscheid klärt aus Sicht von RA MLaw Soluna Girón zudem das Vorgehen, das von einem Versicherungsunternehmen erwartet wird, wenn es sich auf mehrere Anzeigepflichtverletzungen berufen möchte.
Soluna Girón
iusNet HVR 30.3.2023

Anzeigepflichtverletzung: Fehlende echtzeitliche Unterlagen und Informationen zum Zeitpunkt von Auftritt und Diagnosestellung gesundheitlicher Beschwerden

Rechtsprechung
Lebensversicherung
Für die Beurteilung der Anzeigepflicht ist massgebend, was die Versicherte im Zeitpunkt des Versicherungsantrags wusste oder hätte wissen müssen. Fehlen echtzeitliche Unterlagen und bleibt auch aus späteren Berichten unklar, wann die gesundheitlichen Probleme genau aufgetreten sind bzw. diagnostiziert wurden, kann man keine Anzeigepflichtverletzung annehmen. Dabei kann offenbleiben, ob dem Wissen und Wissenmüssen eines urteilsfähigen Kindes Bedeutung zukommt.
iusNet HVR 30.3.2023

Anzeigepflichtverletzung: Strenge Anforderungen an die Kündigungserklärung

Rechtsprechung
Lebensversicherung
Für die Kündigungserklärung nach einer Anzeigepflichtverletzung gelten strenge Anforderungen. Das Versicherungsunternehmen muss die Kündigung genau begründen. Konkret muss die Erklärung die Frage, die falsch beantwortet wurde, nennen. Ebenso muss sie ausführlich darlegen, worin die nicht oder falsch angegebene wichtige Tatsache besteht. Der blosse Hinweis, dass die gestellten Fragen nicht wahrheitsgemäss und vollständig beantwortet worden seien, sodass keine angemessene Risikobewertung möglich gewesen sei, genügt den Anforderungen offensichtlich nicht. Mehrere Anzeigepflichtverletzungen lösen sodann eigenständige Fristen für die Kündigung aus.
iusNet HVR 30.3.2023

Anzeigepflichtverletzung: Besonderheiten bei schleichend verlaufenden Krankheiten

Kommentierung
Lebensversicherung
Ein praktisch häufiges Streitthema in der Lebensversicherung ist die Pflicht der Versicherten zur vorvertraglichen Anzeige von Gefahrstatsachen. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich hat in einem Entscheid zu diesem Thema die privatversicherungsrechtliche Rechtsprechung auf einen Fall einer schleichend verlaufenden bipolaren affektiven Störung angewendet. Der Entscheid ist aus Sicht von RA lic. iur. Nathalie Tuor aufgrund der Bedeutung für schleichend verlaufende Krankheiten generell einen Kommentar wert.
Nathalie Tuor
iusNet HVR 31.1.2023

SIM Jahrestagung 2023

Veranstaltungen
Krankenzusatzversicherung
Lebensversicherung
Donnerstag, 16. März 2023 - 9:00 bis 17:15
"Psychoorganisches Syndrom nach Schädelhirnverletzungen mit Langzeitfolgen" und "die Bedeutung von Abhängigkeitsstörungen und Entzug in der Versicherungsmedizin" Moderation: Dr. iur. Iris Herzog-Zwitter, SIM Bildungsbeauftragte Deutschschweiz Dr. med. Isabelle Gabellon, SIM Bildungsbeauftragte Westschweiz Ort: Für die Teilnehmenden: Hotel Arte in Olten oder online via Zoom (hybrid) Für die Referierenden: Hotel Arte in Olten

Anzeigepflichtverletzung: bipolare affektive Störung im Anfangsstadium nicht erkennbar

Rechtsprechung
Lebensversicherung
Für die Beurteilung einer Anzeigepflichtverletzung ist nicht entscheidend, dass die Erkrankung rückblickend wohl vor Vertragsabschluss eingetreten ist. Massgebend ist einzig, was die Versicherte im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hätte erkennen müssen. Im konkreten Fall kann dem Versicherten nicht vorgeworfen werden, dass er seine bipolare affektive Störung im Anfangsstadium hätte erkennen müssen.
iusNet HVR 31.1.2023