Das VVG enthält verschiedene Regelungen, die für die Versicherten einschneidende Rechtsfolgen auslösen können. Das Bundesgericht lässt hier teilweise ausgleichend eine relativ strikte Formstrenge gegenüber den Versicherungsunternehmen, die sich auf diese Regelungen berufen, walten. In einem aktuellen Entscheid hat das Bundesgericht seine Praxis bestätigt und bekräftigt, dass weiterhin eine strenge Optik gilt. Der Entscheid klärt aus Sicht von RA MLaw Soluna Girón zudem das Vorgehen, das von einem Versicherungsunternehmen erwartet wird, wenn es sich auf mehrere Anzeigepflichtverletzungen berufen möchte.