Schadenminderungspflicht: Ausschöpfung der Therapiemöglichkeiten in der Krankentaggeldversicherung
Schadenminderungspflicht: Ausschöpfung der Therapiemöglichkeiten in der Krankentaggeldversicherung
Schadenminderungspflicht: Ausschöpfung der Therapiemöglichkeiten in der Krankentaggeldversicherung
Im Sozial- wie auch im Privatversicherungsrecht gilt der Grundsatz der Schadenminderungspflicht (Art. 21 Abs. 4 ATSG und Art. 38a VVG). Demnach ist die anspruchsberechtigte Person verpflichtet, nach Eintritt des befürchteten Ereignisses tunlichst für die Minderung des Schadens – im Falle einer Taggeldversicherung bei Krankheit demnach das Ausmass der Arbeitsunfähigkeit – zu sorgen. Bei psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit auferlegen Versicherungen ihren Prämienzahlern daher oftmals die Verpflichtung, eine Psychotherapie aufzunehmen und dabei auch medikamentöse Behandlungen vorzunehmen. Da dies einem Eingriff in die persönlichen Freiheiten einer versicherten Person entspricht, stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit solcher Anforderungen, deren Missachtung in der Regel zur Leistungsverweigerung führt. Dies soll nachfolgend beleuchtet werden.
II. Sozial- und Privatversicherungsrecht – Zwei unterschiedliche Paar Schuh’Sowohl das öffentliche als auch das private Versicherungswesen kennen den Grundsatz, dass eine versicherte Person nicht über Gebühr Versicherungsleistungen beanspruchen soll. Ein...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.