Schulthess Logo

Schwacher Schutz von Fussgängern bei Kollisionen mit Strassenbahnen

Fachbeitrag
Eisenbahnhaftung
Strassenverkehrshaftung
In der Stadt Zürich verunfallten im Jahr 2023 innert weniger Tage drei Menschen durch Unfälle mit Strassenbahnen tödlich. Wie weit wird die Gefährdungshaftung nach EBG durch das Selbstverschulden von unachtsamen Fussgängern eingeschränkt? Alain Blum und Christian Jungen beleuchten die gesetzgeberischen Grundlagen und beleuchten die in BGE 148 III 343 etablierte Rechtsprechung kritisch.
Alain Blum
Christian Jungen
iusNet HVR 26.9.2024

Krankentaggeldversicherung: Auslegung einer Willenserklärung (Angabe des letzten Arbeitstages)

Rechtsprechung
Krankentaggeldversicherung
Gemäss den allgemeinen Versicherungsbedingungen der KTG-Versicherung erlischt der Versicherungsschutz bei Aufgabe der Geschäftstätigkeit. Das Bundesgericht beschäftigte sich in diesem Fall mit der Frage, ob die Versicherte mit der Angabe auf dem Formular „Geschäftsaufgabe“ den Versicherungsvertrag rückwirkend zwei Tage vor Auftreten ihrer Krankheit beendigt hatte. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass das Versicherungsunternehmen die Angabe des letzten Arbeitstages nach Treu und Glauben nicht als «Kündigung» des Versicherungsvertrags verstehen durfte.
iusNet HVR 26.9.2024

Krankenzusatzversicherung «halbprivat»: Befugnis zur einseitigen Festlegung von Maximaltarifen

Rechtsprechung
Krankenzusatzversicherung
Krankenzusatzversicherungen für halbprivate Aufenthalte übernehmen die Kosten von Aufenthalten in der genannten Abteilung. Das Bundesgericht beschäftigte sich in diesem Fall mit der Befugnis des Versicherungsunternehmens, die Leistungen bei vertragslosem Zustand zur Klinik einseitig zu begrenzen.
iusNet HVR 26.9.2024

Anwendbarkeit von Art. 7 ZPO

Rechtsprechung
Krankentaggeldversicherung

4A_400/2023

Gemäss Art. 7 ZPO entscheidet ein einzelnes kantonales Gericht über Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Es ist dabei gemäss Bundesgericht nicht entscheidend welche Rechtsnatur die Versicherungsgesellschaft hat, entscheidend ist einzig, ob es sich um eine Streitigkeit aus einer Versicherung handelt, welche die Grundversicherung ergänzen soll.
iusNet HVR 26.9.2024

Seiten