Schulthess Logo

Kapitalversicherung bei Tod oder Invalidität durch Unfall: keine Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung

Rechtsprechung
Krankenzusatzversicherung
Viele Krankenkassen und teilweise auch weitere Versicherungsunternehmen bieten im Rahmen der sog. Zusatzversicherungen Kapitalversicherungen bei Tod oder Invalidität infolge Unfall (seltener auch Krankheit) an. Das Bundesgericht beurteilte den Fall einer solchen Kapitalversicherung bei Unfall mit Blick auf die prozessuale Zuständigkeit eines kantonalen Sozialversicherungsgerichts. Es bestätigte dabei den Entscheid der Vorinstanz und verneinte den Charakter einer «Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung».
iusNet HVR 28.3.2024

BVG-Reform 21 – Was ändert sich bei einem Ja an der Urne?

Gesetzgebung
Berufliche Vorsorge
Die BVG-Reform 21 wurde im März 2023 vom Parlament verabschiedet. Darin wird der (bisher gescheiterte) Lösungsansatz zur Senkung des für die Berechnung der Renten massgeblichen Mindestumwandlungssatzes kombiniert mit Massnahmen zur Sicherung des Rentenniveaus. Gleichzeitig soll eine bessere Versicherung von Teilzeitbeschäftigten und Erwerbstätigen mit tieferen Einkommen umgesetzt werden, wovon insbesondere teilzeitbeschäftigte Frauen profitieren sollen. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen, womit es im 2024 zur Volksabstimmung kommt. Was ändert sich für Rentner:innen bei einem Ja an der Urne?
iusNet HVR 25.1.2024

Schadenminderungspflicht: Ausschöpfung der Therapiemöglichkeiten in der Krankentaggeldversicherung

Fachbeitrag
Krankentaggeldversicherung
Von psychisch erkrankten Versicherten wird von Krankentaggeldversicherungen regelmässig erwartet, dass sie eine medikamentöse Therapie aufnehmen, um die beanspruchten Versicherungsleistungen so gering wie möglich zu halten. Wie dieser Beitrag aufzeigt, kann im Privatversicherungsrecht – anders als bei öffentlich finanzierten Versicherungen – nicht ohne Weiteres eine Leistungseinstellung erfolgen, wenn keine Psychopharmakotherapie aufgenommen wird. Die Privatautonomie ist hier höher zu gewichten.
Aurelia Jenny
iusNet HVR 25.1.2024

Waffengleichheit und soziale Untersuchungsmaxime – ein neues Urteil im Krankentaggeld schafft Klarheit

Kommentierung
Krankentaggeldversicherung
Das Bundesgericht hat nach einem Schlingerkurs hinsichtlich der Auswirkung der sozialen Untersuchungsmaxime im Krankentaggeldprozess wieder auf den richtigen Weg gefunden. Steht einem anwaltlich vertretenen Versicherten eine Versicherung mit Rechtsdienst gegenüber, entfällt die erhöhte Mitwirkungspflicht des Gerichts. Faktisch gilt die Verhandlungsmaxime. Demnach ist das Gericht nicht befugt, von Amtes wegen Tatsachen und Argumentationslinien zu berücksichtigen, auf die sich keine Partei berief.
Aurelia Jenny
Soluna Girón
iusNet HVR 25.1.2024

Die Bedeutung der sozialen Untersuchungsmaxime im Krankentaggeldprozess

Rechtsprechung
Krankentaggeldversicherung
In einem Krankentaggeldprozess standen sich ein anwaltlich vertretener Versicherter und eine von ihrem Rechtsdienst vertretene Versicherung gegenüber. Letztere hatte im Verfahren vor dem Sozialversicherungsgericht insbesondere die Verletzung der Schadenminderungspflicht durch den Versicherten eingebracht. Nicht zum Prozessthema hatte sie hingegen die verspätete Fallanmeldung gemacht. Das Versicherungsgericht hatte diesen Umstand daher zu Unrecht in seinem Urteil berücksichtigt.
iusNet HVR 25.1.2024

Seiten