Schwacher Schutz von Fussgängern bei Kollisionen mit Strassenbahnen
Schwacher Schutz von Fussgängern bei Kollisionen mit Strassenbahnen
Schwacher Schutz von Fussgängern bei Kollisionen mit Strassenbahnen
Nachdem in Zürich im Jahr 2023 innerhalb von nur wenigen Tagen drei Menschen im Stadtverkehr durch Kollisionen mit Strassenbahnen tödlich verunglückt waren, veröffentlichte die Neue Zürcher Zeitung im März 2024 folgende Schlagzeilen: „Aktuelle Unfallzahlen zeigen, das Tram ist für Fussgänger die grösste Gefahr“. Das öffentliche Verkehrsmittel „Strassenbahn“ stellt im immer dichter werdenden Strassenverkehr ein technologisch veraltetes und gefährliches Verkehrsmittel mit einer besonders grossen Betriebsgefahr dar. Auf der anderen Seite hat sich die Verhaltensweise von Fussgängern in den letzten zehn Jahren mit dem zunehmend omnipräsenten Einsatz von Smartphones, EarPods und geräuschunterdrückenden Kopfhörern stark verändert. In diesen Kontext lässt sich auch das jüngste Grundsatzurteil des Bundesgerichts BGE 148 II 343 vom 20. Mai 2022 einreihen, welches als sogenanntes „Handygucker-Urteil“ Bekanntheit erlangt hatte. Nachdem die kantonale Instanz noch von einer Haftung der Strassenbahn ausging, entschied das höchste Gericht im betreffenden Fall zu Ungunsten des schwächsten Verkehrsteilnehmers. Genau dieses Spannungsfeld zwischen der grossen Betriebsgefahr von...
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