Mitwirkungspflichten bei Begutachtungen in der Krankentaggeldversicherung
Mitwirkungspflichten bei Begutachtungen in der Krankentaggeldversicherung
Mitwirkungspflichten bei Begutachtungen in der Krankentaggeldversicherung
Begutachtungen im Rahmen einer Krankentaggeldversicherung haben hohe praktische Bedeutung. Oftmals handelt es sich um das erste Versicherungsgutachten in einem Fall. So hat es ein Potential, auch nachgelagerte Versicherungsverfahren zu beeinflussen, je nach Sorgfalt oder Mangelhaftigkeit des Gutachtens zum Guten wie zum Schlechten. Das betrifft bei langdauernden Arbeitsunfähigkeiten insbesondere das IV-Verfahren. So geht bspw. der bekannte «Kassensturz-Fall» mit einem PMEDA-Gutachten auf einen Auftrag der Visana als Krankentaggeldanbieterin zurück. Dieses Gutachten fiel in praktisch allen Qualitätskriterien als ungenügend durch, diente aber zunächst einmal der Visana, der IV sowie der Pensionskasse als Ablehnungsgrundlage.1
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