Ungerechtfertigte Bereicherung des Leistungserbringers bei fehlender wirtschaftlicher Aufklärung des Patienten
Ungerechtfertigte Bereicherung des Leistungserbringers bei fehlender wirtschaftlicher Aufklärung des Patienten
Ungerechtfertigte Bereicherung des Leistungserbringers bei fehlender wirtschaftlicher Aufklärung des Patienten
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Die Parteien schlossen einen Behandlungsvertrag betreffend die Erbringung von medizinischen Leistungen ab. Die Beklagte und Berufungsklägerin stellte dem Kläger und Berufungsbeklagten nach Ende der Behandlung durch den behandelnden Arzt eine Rechnung in Höhe von Fr. 54'687.50 aus, für welche die private Krankenversicherung des Klägers mangels vollständiger Deckung lediglich Fr. 27'100.– zurückerstattete. Den Restbetrag von Fr. 27'587.50 nebst Zins zu 5% forderte der Kläger von der Beklagten aus ungerechtfertigter Bereicherung zurück, was das Bezirksgericht schützte. Unbestritten war, dass zwischen der Beklagten und der privaten Krankenversicherung des Klägers ein vertragsloser Zustand bestand. Vor Bezirksgericht wandte die Beklagte ein, der Kläger habe dem behandelnden Arzt mitgeteilt, privatversichert zu sein und dass Geld keine Rolle spiele.
Abweisung der Berufung durch das Obergericht und Bestätigung des Urteils des Bezirksgerichts Meilen.
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