Betriebliche Umorganisation eines Selbständigerwerbenden – Zumutbarkeit, Schadenminderung und Schadenprävention?
Die Invaliditätsbemessung mittels Einkommensvergleich in privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherungen ist von grosser praktischer Relevanz. Die meisten Konstellationen betreffen dabei den Wechsel in eine andere Tätigkeit. Ein kürzliches Bundesgerichtsurteil beleuchtet die Situation bei betrieblicher Umorganisation im angestammten Beruf.
Waffengleichheit und soziale Untersuchungsmaxime – ein neues Urteil im Krankentaggeld schafft Klarheit
Die soziale Untersuchungsmaxime dient im Zivilprozess dem Schutz der unerfahreneren, schwächeren Partei und auferlegt dem Gericht eine erhöhte Fragepflicht. Sie gilt auch in den Verfahren betreffend Krankentaggeld. Wie verhält es sich aber, wenn sich anwaltlich vertretene Versicherte und (nur) durch ihren Rechtsdienst vertretene Versicherung gegenüberstehen?
Sachliche Kongruenz von Teil-Krankentaggeldern und einer ganzen IV-Rente
Die Koordination von Krankentaggeldern mit anderen Leistungen hat grosse praktische Relevanz. Die meisten Konstellationen betreffen dabei Leistungen auf gleichen Grundlagen. Ein kürzliches Bundesgerichtsurteil beleuchtet eine doppelt aussergewöhnliche Situation bei Krankentaggeldern und einer IV-Rente.
Der Erwerbsausfall als Anspruchsvoraussetzung in der Krankentaggeldversicherung
Krankentaggeldversicherungen können als Summen- oder Schadenversicherungen ausgestaltet sein. Bei einer Schadenversicherung ist ein Erwerbsausfall eine eigenständige Anspruchsvoraussetzung. Zwei kürzliche Bundesgerichtsurteile beleuchten diese Anspruchsvoraussetzung in verschiedenen Konstellationen.
Berufliche Vorsorge: Keine Bindungswirkung bei Anwendung von Art. 29bis IVV für sachlichen Zusammenhang i.S.v. Art. 23 BVG
Die Feststellung der IV, ein Gesundheitsschaden sei ausreichend gleichartig i.S.v. Art. 29bis IVV, weshalb kein neues Wartejahr nach Art. 28 Abs. 1 lit. b IVG ausgelöst werde, ist für die Vorsorgeeinrichtung nicht präjudiziell. Da Art. 23 BVG und Art. 28 IVG unterschiedliche normative Kontexte zu Grunde lägen, gelte keine diesbezügliche Bindungswirkung, so das Bundesgericht.
Haftung und Ausschluss der Haftung des Eisenbahnunternehmens für das charakteristische Risiko
In einer Reihe von Urteilen hat sich das Bundesgericht damit befasst, welches das charakteristische Risiko der Eisenbahn sei, das die verschuldensunabhängige Haftung des Eisenbahnunternehmens begründet, und damit, wo diese Haftung endet aufgrund des Verhaltens der geschädigten Personen oder eines Dritten. Das Bundesgericht rechnet den Eisenbahnunternehmen das charakteristische Risiko weit zu; gleichzeitig entwickelt es nach seinen Worten eine «Wertungslinie», wo die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer die Haftung verdrängt. Die Konturen dieser Wertungslinie bleiben freilich unklar.
Die «voraussichtlich bis ans Lebensende dauernde Erwerbsunfähigkeit» bei psychischen Erkrankungen im Rahmen von Risikokapitalversicherungen
Risikokapitalversicherungen bei Tod oder Invalidität sind einigermassen weit verbreitet. Meist decken sie vergleichsweise günstig Unfälle ab, eher selten und für höhere Prämien (auch) Krankheiten als Ursache der versicherten Risiken. In beiden Fällen können sowohl somatische wie auch psychische Beschwerden leistungsbegründend sein, sofern die Deckung für psychische Leiden nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Allerdings stellt sich in der Praxis bisweilen die Frage, wann eine Invalidität infolge psychischer Leiden vorliegt.
Schadenminderungspflicht: Ausschöpfung der Therapiemöglichkeiten in der Krankentaggeldversicherung
Wer Versicherungsleistungen beansprucht, soll den Schaden so gering wie möglich halten. Regelmässig wird seitens Krankentaggeldversicherungen von den Versicherten verlangt, eine Psychopharmakotherapie aufzunehmen. Im Sozialversicherungsrecht ist diese Praxis gang und gäbe. Aber wie sieht es im Privatversicherungsrecht aus?
Schwacher Schutz von Fussgängern bei Kollisionen mit Strassenbahnen
In der Stadt Zürich verunfallten im Jahr 2023 innert weniger Tage drei Menschen durch Unfälle mit Strassenbahnen tödlich. Wie weit wird die Gefährdungshaftung nach EBG durch das Selbstverschulden von unachtsamen Fussgängern eingeschränkt? Alain Blum und Christian Jungen beleuchten die gesetzgeberischen Grundlagen und beleuchten die in BGE 148 III 343 etablierte Rechtsprechung kritisch.