Der Erwerbsausfall als Anspruchsvoraussetzung in der Krankentaggeldversicherung
Der Erwerbsausfall als Anspruchsvoraussetzung in der Krankentaggeldversicherung
Der Erwerbsausfall als Anspruchsvoraussetzung in der Krankentaggeldversicherung
Das Bundesgericht beschäftigte sich in den letzten Monaten gleich mehrfach mit der Anspruchsvoraussetzung «Erwerbsausfall» in der Krankentaggeldversicherung. Es ging dabei zweimal um eine der heute seltenen Krankentaggeldversicherungen nach KVG. Diese ist eine Sozialversicherung und prinzipiell als Schadenversicherung konzipiert (noch zum KUVG BGE 105 V 193 E. 1 f.). Die Entscheide sind aber auch für die privatversicherungsrechtliche Krankentaggeldversicherung nach VVG, die hier und in der Praxis generell mehr interessiert, von Bedeutung. Soweit diese vertraglich ebenfalls als Schadenversicherung ausgestaltet ist ist auch dort der Erwerbsausfall eine Voraussetzung für den Anspruch auf Taggelder. Die aktuelle diesbezügliche Rechtsprechung im VVG-Bereich beruht denn auch auf Rechtsprechungslinien zum früheren KUVG (BGE 147 III 73 E. 3.3 m. w. H.).
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