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Privatversicherungsrecht; a-060-10

Die «voraussichtlich bis ans Lebensende dauernde Erwerbsunfähigkeit» bei psychischen Erkrankungen im Rahmen von Risikokapitalversicherungen

Fachbeitrag
Krankenzusatzversicherung
Lebensversicherung
Risikokapitalversicherungen bei Tod oder Invalidität sind einigermassen weit verbreitet. Meist decken sie vergleichsweise günstig Unfälle ab, eher selten und für höhere Prämien (auch) Krankheiten als Ursache der versicherten Risiken. In beiden Fällen können sowohl somatische wie auch psychische Beschwerden leistungsbegründend sein, sofern die Deckung für psychische Leiden nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Allerdings stellt sich in der Praxis bisweilen die Frage, wann eine Invalidität infolge psychischer Leiden vorliegt. RAin MLaw Aurelia Jenny und RA MLaw Soluna Girón beleuchten die Antwort auf diese Frage aus der Optik der Vertragsauslegung.
Aurelia Jenny
Soluna Girón
iusNet HVR 27.7.2023

Sachliche Kongruenz von Teil-Krankentaggeldern und einer ganzen IV-Rente

Kommentierung
Krankentaggeldversicherung
Die Koordination von Krankentaggeldern mit anderen Leistungen hat grosse praktische Relevanz. Das Bundesgericht beleuchtet in einem kürzlichen Entscheid die Situation bei Krankentaggeldern und einer IV-Rente gestützt auf die gemischte Methode und einem höheren Pensum im Gesundheitsfall als von der Krankentaggeldversicherung tatsächlich gedeckt. RA MLaw Soluna Girón kommentiert den Entscheid mit Blick auf die Frage des Koordinationsaspekts der Kongruenz.
Soluna Girón
iusNet HVR 28.3.2024

Krankentaggeldversicherung: Arbeitsunfähigkeit in einem Teil der angestammten Tätigkeit

Rechtsprechung
Krankentaggeldversicherung
Eine Arbeitsunfähigkeit im bisherigen Beruf kann sich manchmal auf einzelne Bereiche dieses Berufs beschränken. Das Bundesgericht beurteilte den Fall einer solchen Konstellation mit Blick auf den entsprechenden Grad der Arbeitsunfähigkeit. Es bestätigte dabei den Entscheid der Vorinstanz, dass hier nicht automatisch eine volle Arbeitsunfähigkeit vorliegt, sondern von einer Teilarbeitsfähigkeit auszugehen ist.
iusNet HVR 28.3.2024

Revision Versicherungsaufsichtsgesetz in Kraft seit dem 1. Januar 2024

Gesetzgebung
Versicherungsaufsichtsrecht
Das Parlament hat die jüngste VAG-Revision vor rund zwei Jahren angenommen. Das neue Aufsichtsrecht beinhaltet wichtige Änderungen für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler:innen. Es ist samt Ausführungsbestimmungen am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
iusNet HVR 28.3.2024

Koordination von Krankentaggeldern und IV-Renten bei Teilzeitversicherung

Rechtsprechung
Krankentaggeldversicherung
Krankentaggelder fallen bei längerdauernder Arbeitsunfähigkeit oft mit späteren IV-Leistungen zusammen. Das Bundesgericht beurteilte den Fall einer solchen Konstellation mit Blick auf die Koordination der Leistungen. Es bestätigte dabei den Entscheid der Vorinstanz, dass die IV-Rente voll an die Krankentaggeldleistungen angerechnet werden darf, auch wenn diese nur für ein Teilzeitpensum ausgerichtet wurden.
iusNet HVR 28.3.2024

Kapitalversicherung bei Tod oder Invalidität durch Unfall: keine Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung

Rechtsprechung
Krankenzusatzversicherung
Viele Krankenkassen und teilweise auch weitere Versicherungsunternehmen bieten im Rahmen der sog. Zusatzversicherungen Kapitalversicherungen bei Tod oder Invalidität infolge Unfall (seltener auch Krankheit) an. Das Bundesgericht beurteilte den Fall einer solchen Kapitalversicherung bei Unfall mit Blick auf die prozessuale Zuständigkeit eines kantonalen Sozialversicherungsgerichts. Es bestätigte dabei den Entscheid der Vorinstanz und verneinte den Charakter einer «Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung».
iusNet HVR 28.3.2024

Schadenminderungspflicht: Ausschöpfung der Therapiemöglichkeiten in der Krankentaggeldversicherung

Fachbeitrag
Krankentaggeldversicherung
Von psychisch erkrankten Versicherten wird von Krankentaggeldversicherungen regelmässig erwartet, dass sie eine medikamentöse Therapie aufnehmen, um die beanspruchten Versicherungsleistungen so gering wie möglich zu halten. Wie dieser Beitrag aufzeigt, kann im Privatversicherungsrecht – anders als bei öffentlich finanzierten Versicherungen – nicht ohne Weiteres eine Leistungseinstellung erfolgen, wenn keine Psychopharmakotherapie aufgenommen wird. Die Privatautonomie ist hier höher zu gewichten.
Aurelia Jenny
iusNet HVR 25.1.2024

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