Von psychisch erkrankten Versicherten wird von Krankentaggeldversicherungen regelmässig erwartet, dass sie eine medikamentöse Therapie aufnehmen, um die beanspruchten Versicherungsleistungen so gering wie möglich zu halten. Wie dieser Beitrag aufzeigt, kann im Privatversicherungsrecht – anders als bei öffentlich finanzierten Versicherungen – nicht ohne Weiteres eine Leistungseinstellung erfolgen, wenn keine Psychopharmakotherapie aufgenommen wird. Die Privatautonomie ist hier höher zu gewichten.