Krankentaggeldversicherung: Kündigungszeitpunkt massgebend für Berechnungsgrundlage der Taggeldhöhe; Relevanz einer Abgangsentschädigung
Krankentaggeldversicherung: Kündigungszeitpunkt massgebend für Berechnungsgrundlage der Taggeldhöhe; Relevanz einer Abgangsentschädigung
Krankentaggeldversicherung: Kündigungszeitpunkt massgebend für Berechnungsgrundlage der Taggeldhöhe; Relevanz einer Abgangsentschädigung
I. Ausgangslage
B. (Versicherter, Arbeitnehmer, Beschwerdegegner) war seit dem 1. Juni 2018 für die C. AG tätig. Der Arbeitsvertrag sah insbesondere vor, dass B. im Kündigungsfall eine einmalige Abfindung im Umfang von sechs Monatslöhnen ausgerichtet wird.
B. war über seine Arbeitgeberin bei der A. AG (Versicherung, Beschwerdeführerin) krankentaggeldversichert. Nach dem Versicherungsvertrag hat der Versicherte, nach einer Wartefrist von 60 Tagen, im Krankheitsfall während 730 Tagen Anspruch auf Taggelder in der Höhe von 90% des versicherten Verdienstes.
Am 22. Januar 2021 wurde B. durch die Arbeitgeberin per 31. Juli 2021 gekündigt und von seiner Arbeitspflicht befreit.
B. war ab dem 21. Juni 2021 infolge Krankheit vollständig arbeitsunfähig. Die A. AG teilte B. am 7. November 2021 mit, dass sie ihn als voll arbeitsfähig erachte und er seine bisherige Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber wiederaufnehmen könne. Dies wurde von B. bestritten.
Am 7. November 2021 meldete sich B. als arbeitslos.
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