Nicht selten enden Krankentaggelder mit einem Schreiben der Versicherung, wonach der Versicherte in einer angepassten Tätigkeit angeblich arbeitsfähig sei und die Leistungen deswegen mit einer Übergangsfrist von oftmals drei Monaten eingestellt würden. Eine solche Einstellung ist grundsätzlich möglich, setzt jedoch mehr voraus, als es solche Schreiben der Versicherungen erkennen lassen.