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Schadenminderungspflicht

Krankentaggeldversicherung: Schadenminderung durch Berufswechsel

Fachbeitrag
Krankentaggeldversicherung
Nicht selten enden Krankentaggelder mit einem Schreiben der Versicherung, wonach der Versicherte in einer angepassten Tätigkeit angeblich arbeitsfähig sei und die Leistungen deswegen mit einer Übergangsfrist von oftmals drei Monaten eingestellt würden. Eine solche Einstellung ist grundsätzlich möglich, setzt jedoch mehr voraus, als es solche Schreiben der Versicherungen erkennen lassen.
Gabriel Hüni
iusNet HVR 28.11.2024

Schadenminderungspflicht: Ausschöpfung der Therapiemöglichkeiten in der Krankentaggeldversicherung

Fachbeitrag
Krankentaggeldversicherung
Wer Versicherungsleistungen beansprucht, soll den Schaden so gering wie möglich halten. Regelmässig wird seitens Krankentaggeldversicherungen von den Versicherten verlangt, eine Psychopharmakotherapie aufzunehmen. Im Sozialversicherungsrecht ist diese Praxis gang und gäbe. Aber wie sieht es im Privatversicherungsrecht aus?
Aurelia Jenny
iusNet HVR 25.1.2024

Betriebliche Umorganisation eines Selbständigerwerbenden – Zumutbarkeit, Schadenminderung und Schadenprävention?

Kommentierung
Lebensversicherung
Die Invaliditätsbemessung mittels Einkommensvergleich in privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherungen ist von grosser praktischer Relevanz. Die meisten Konstellationen betreffen dabei den Wechsel in eine andere Tätigkeit. Ein kürzliches Bundesgerichtsurteil beleuchtet die Situation bei betrieblicher Umorganisation im angestammten Beruf.
Soluna Girón
iusNet HVR 30.11.2023

Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Arbeitsfähigkeit in einem Teil der angestammten Tätigkeit

Rechtsprechung
Lebensversicherung
Lebensversicherungen der Säule 3a/b beinhalten teilweise auch Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit. Das Bundesgericht beschäftigte sich in diesem Fall mit dem Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsleistungen bei voller Arbeitsfähigkeit in einem Teil der angestammten Tätigkeit.
iusNet HVR 30.11.2023

Krankentaggeld: Unrealistische Schadenminderung durch Telearbeit

Rechtsprechung
Krankentaggeldversicherung
Bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit gilt die Rechtsprechung zum schadenmindernden Berufswechsel sinngemäss. Der verlangte Stellenwechsel nach Aufforderung und Übergangsfrist muss realisierbar sein. Das Bundesgericht beschäftigte sich in diesem Fall mit einem Wechsel in eine reine kaufmännische Telearbeit.
iusNet HVR 28.9.2023

Einkommensvergleich bei Berufswechsel in einer Summenversicherung?

Kommentierung
Krankentaggeldversicherung
Berufswechsel im Rahmen der Krankentaggeldversicherung sind von grosser praktischer Relevanz. Die meisten Konstellationen betreffen dabei Schadenversicherungen. Ein kürzliches Bundesgerichtsurteil beleuchtet die Situation bei einer Summenversicherung.
Soluna Girón
iusNet HVR 27.7.2023

Zumutbare Schadenminderung im Rahmen einer Summenversicherung

Rechtsprechung
Krankentaggeldversicherung
Die AVB von Krankentaggeldversicherungen verpflichten die Versicherten regelmässig, im Rahmen der Schadenminderungsobliegenheit einen Berufswechsel vorzunehmen. Das Bundesgericht beschäftigte sich in diesem Fall mit der Schadenminderung bei einer Summenversicherung.
iusNet HVR 27.7.2023

Übergangsfrist bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit

Kommentierung
Krankentaggeldversicherung
Ein praktisch häufiges Streitthema in der Krankentaggeldversicherung ist die Pflicht der Versicherten zur Schadenminderung, insbesondere durch Wechsel der Stelle oder des Berufs. RA MLaw Soluna Girón kommentiert einen sozialversicherungsrechtlichen Entscheid zu einer arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit im Rahmen einer Taggeldversicherung nach KVG mit Blick auf die Auswirkungen auf die Krankentaggeldversicherung nach VVG.
Soluna Girón
iusNet HVR 31.1.2023

Krankentaggeld: Unzumutbarer Stellenwechsel bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit

Rechtsprechung
Krankentaggeldversicherung
Bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit gilt die Rechtsprechung zum schadenmindernden Berufswechsel sinngemäss. Der verlangte Stellenwechsel nach Aufforderung und Übergangsfrist muss realisierbar sein. Dies wurde vorliegend aufgrund der verbleibenden Aktivitätsdauer des Versicherten verneint.