Krankentaggeld: Unrealistische Schadenminderung durch Telearbeit
Krankentaggeld: Unrealistische Schadenminderung durch Telearbeit
Krankentaggeld: Unrealistische Schadenminderung durch Telearbeit
I. Ausgangslage
Die Versicherte als Beschwerdegegnerin war über ihre Arbeitgeberin beim beschwerdeführenden Versicherungsunternehmen kollektiv krankentaggeldversichert. Sie war aufgrund einer Phobie vor einer COVID-19-Infektion und einer mittelschweren depressiven Episode vom 9. bis 31. März und ab dem 11. Mai 2020 arbeitsunfähig. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis per 28. Februar 2021.
Die Beschwerdeführerin zahlte bis zum 28. Februar 2021 insgesamt 301 Taggelder an die Versicherte aus und stellte daraufhin die Taggeldleistungen ein (aufgrund einer von ihrem Vertrauensarzt attestierten vollen Arbeitsfähigkeit).
Die Invalidenversicherung verneinte einen Rentenanspruch ebenfalls mit der Begründung, dass eine volle Leistungsfähigkeit in angepasster Tätigkeit, wie z.B. Telearbeit, bestehe.
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