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Einkommensvergleich bei Berufswechsel in einer Summenversicherung?

Einkommensvergleich bei Berufswechsel in einer Summenversicherung?

Kommentierung
Krankentaggeldversicherung

Einkommensvergleich bei Berufswechsel in einer Summenversicherung?

Der Berufswechsel im Rahmen der Schadenminderungspflicht hat hohe praktische Bedeutung und ist ein häufiges Streitthema. Meistens stehen dabei Schadenversicherungen in Frage. Bei diesen bestimmt sich der Grad der entschädigungsberechtigten «Arbeitsunfähigkeit» nach erfolgtem Berufswechsel unbestrittenermassen nach der verbleibenden Erwerbseinbusse.

Das Bundesgericht schützte nun zum zweiten Mal einen kantonalen Entscheid, wonach auch bei Summenversicherungen ein Einkommensvergleich vorzunehmen sei (E. 3.3.2 mit Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichts 4A_495/2016 vom 5. Januar 2017). Allerdings ist bei einer Summenversicherung die Leistung grundsätzlich unabhängig davon geschuldet ist, ob die Versicherte effektiv einen Schaden erlitten hat. Entsprechend ist der Nachweis eines durch die Arbeitsunfähigkeit bedingten Erwerbsausfalls nicht Voraussetzung für die Auszahlung der Taggelder (E. 3.3.3 m.w.H.). Insofern erscheint die Anknüpfung an einen Einkommensvergleich und eine Einkommenseinbusse nicht selbsterklärend.

iusNet HVR 27.7.2023

 

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