Die AVB von Krankentaggeldversicherungen verpflichten die Versicherten regelmässig, im Rahmen der Schadenminderungsobliegenheit einen Berufswechsel vorzunehmen. Das Bundesgericht beurteilte den Fall einer Schadenminderung bei einer Summenversicherung. Es schützte dabei den Entscheid der Vorinstanz, einen Einkommensvergleich vorzunehmen.