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iusNet Haftpflicht- und Versicherungsrecht Kennenlernausgabe

iusNet Haftpflicht- und Versicherungsrecht Kennenlernausgabe

iusNet Haftpflicht- und Versicherungsrecht Kennenlernausgabe

Sehr geehrte Damen und Herren

Das neue mehrstufige Informationssystem iusNet Haftpflicht- und Versicherungsrecht liefert Ihnen mit dem regelmässigen Newsletter sechs Mal im Jahr einen kompakten Überblick über die wichtigsten Entwicklungen in den Bereichen Haftpflichtrecht (z.B. Arzthaftpflicht), Lebensversicherungen, Krankentaggeldversicherungen, ausservertragliche Haftung, Versicherungsaufsicht u.v.m.

Die Inhalte gliedern sich in folgende Rubriken:

  • Rechtsprechung: Die iusNet-Redaktion wählt zentrale Entscheide aus und fasst diese für Sie zusammen.
  • Gesetzgebung: Die Redaktion liefert Ihnen fundierte Informationen zu aktuellen Entwicklungen der Gesetzgebung.
  • Kommentierung: Das iusNet-Autorenteam analysiert und kommentiert die zusammengefassten Urteile und Entwicklungen der Rechtsetzung und Gesetzgebung.
  • Fachbeiträge: Fachlich versierte iusNet-Autorinnen und Autoren greifen aktuelle Themen aus dem Haftpflicht- und Versicherungsrecht auf und setzen sich mit den Entwicklungen und Herausforderungen für die Rechtspraxis in kompakter Form auseinander.

Die Online-Plattform iusNet Haftpflicht- und Versicherungsrecht enthält nebst sämtlichen Inhalten aus dem Newsletter weitere Entscheide, Informationen zu Gesetzgebung, Kommentierungen sowie Fachbeiträge.

Die Redaktoren Aurelia Jenny und Soluna Girón – beide spezialisiert im Haftpflicht- und Versicherungsrecht mit Erfahrung in der Praxis – redigieren die Inhalte auf iusNet Haftpflicht- und Versicherungsrecht und garantieren zusammen mit den iusNet-Autoren eine hohe inhaltliche Qualität.

Nachfolgend finden Sie unseren ersten, umfassenden Newsletter mit frei zugänglichen Beiträgen. Sparen Sie wertvolle Arbeitszeit und testen Sie jetzt iusNet Haftpflicht- und Versicherungsrecht im kostenfreien Probeabo!
 
Mit freundlichen Grüssen

Ihre Schulthess Juristische Medien AG
 

 

 

Rechtsprechung

 

Strassenverkehrshaftung

Strassenverkehrshaftung

4A_298/2021

Bundesgericht

Bundesgericht
Verjährungsunterbrechung durch ein Rechtsbegehren, das in der falschen Währung gestellt wird
4A_298/2021 v. 8.11.2022
Geldschulden sind nach Art. 84 Abs. 1 OR im gesetzlichen Zahlungsmittel der geschuldeten Währung zu bezahlen. Schadenersatzforderungen gleichen den tatsächlichen Wertverlust aus, den das Vermögen des Gläubigers erlitten hat. Dieser muss seine Anträge in der Währung jenes Staates stellen, in der die Vermögensverminderung eingetreten ist. Reicht er dahingegen ein Schlichtungsbegehren in Schweizer Franken ein, so unterbricht dies die Verjährung hinsichtlich der (gleichen) Forderung in Euro.

 

Krankentaggeldversicherung

Krankentaggeldversicherung

9C_177/2022

Bundesgericht

Bundesgericht
Krankentaggeld: Unzumutbarer Stellenwechsel bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit
9C_177/2022
(Arbeitsplatzbezogen) arbeitsunfähig ist auch, wer die bisherige Tätigkeit nur unter der Gefahr einer Verschlimmerung des Gesundheitszustands weiter verrichten kann. Rät ein Gutachter aufgrund des Risikos einer Akzentuierung der psychischen Symptomatik von der Rückkehr an den früheren Arbeitsplatz ab gilt die Rechtsprechung zum schadenmindernden Berufswechsel sinngemäss. Der verlangte Stellenwechsel nach Aufforderung und Übergangsfrist muss realisierbar sein. Ein Stellenwechsel ist für einen Polier weniger als eineinhalb Jahre vor der Pensionierung nicht realistisch.

 

Lebensversicherung

Lebensversicherung

BV.2019.00082

Sozialversicherungsgericht ZH

Sozialversicherungsgericht ZH
Anzeigepflichtverletzung: bipolare affektive Störung im Anfangsstadium nicht erkennbar
BV.2019.00082
Für die Beurteilung einer Anzeigepflichtverletzung ist nicht entscheidend, dass die Erkrankung rückblickend wohl vor Vertragsabschluss eingetreten ist. Massgebend ist einzig, was die Versicherte im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hätte erkennen müssen. Im konkreten Fall kann dem Versicherten nicht vorgeworfen werden, dass er seine bipolare affektive Störung im Anfangsstadium hätte erkennen müssen.

 

Arzthaftpflicht

Arzthaftpflicht

4A_315/2022

Bundesgericht

Bundesgericht
Keine Bindung der ärztlichen Aufklärungspflicht an eine bestimmte Form, Schriftlichkeit kann genügen
4A_315/2022 v. 13.12.2022
Im Rahmen einer Nasenoperation trat eine höchst seltene Komplikation auf, die im Nachgang zum Eingriff korrigiert werden konnte. Auf die Möglichkeit einer solchen Operationsfolge hatte der behandelnde Arzt mittels Aushändigung eines Merkblatts hingewiesen, dessen Inhalt jedoch nicht mündlich erläutert. Aufgrund der konkreten Umstände betrachtete das Bundesgericht die Aufklärungspflicht im vorliegenden Fall als erfüllt an und wies die Klage des Patienten ab.

 

Gesetzgebung

 

Strassenverkehrshaftung

Strassenverkehrshaftung
Bund
Teilklage und negative Feststellungswiderklage - Stand der Beratungen zur ZPO-Revision
In BGE 143 III 506 befand das Bundesgericht, dass als Reaktion auf eine Teilklage im vereinfachten Verfahren eine negative Feststellungswiderklage auf die Gesamtforderung zulässig ist, selbst wenn dies einen Wechsel ins ordentliche Verfahren zur Folge hat. Im Rahmen der ZPO-Revision, anlässlich derer der Bundesrat diese Rechtsprechung verschriftete, wurde nun seitens Nationalrats eine wichtige Ergänzung zu den Prozesskosten, die durch diesen Verfahrenswechsel entstehen, eingefügt.

 

Kommentierung

 

Krankentaggeldversicherung

Krankentaggeldversicherung
Bund
Übergangsfrist bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit
9C_177/2022
Ein praktisch häufiges Streitthema in der Krankentaggeldversicherung ist die Pflicht der Versicherten zur Schadenminderung, insbesondere durch Wechsel der Stelle oder des Berufs. Das Bundesgericht hat in einem Entscheid zu den seltenen Taggeldversicherungen nach KVG die diesbezügliche sozialversicherungsrechtliche Rechtsprechung auf einen Fall einer rein arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit angewendet. Der Entscheid ist aus Sicht von RA MLaw Soluna Girón in mehrerer Hinsicht bemerkenswert und verdient aufgrund der Auswirkungen auf die in der Praxis dominierende Krankentaggeldversicherung nach VVG einen Kommentar aus privatversicherungsrechtlicher Optik.

 

Lebensversicherung

Lebensversicherung
Kanton
Anzeigepflichtverletzung: Besonderheiten bei schleichend verlaufenden Krankheiten
BV.2019.00082
Ein praktisch häufiges Streitthema in der Lebensversicherung ist die Pflicht der Versicherten zur vorvertraglichen Anzeige von Gefahrstatsachen. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich hat in einem Entscheid zu diesem Thema die privatversicherungsrechtliche Rechtsprechung auf einen Fall einer schleichend verlaufenden bipolaren affektiven Störung angewendet. Der Entscheid ist aus Sicht von RA lic. iur. Nathalie Tuor aufgrund der Bedeutung für schleichend verlaufende Krankheiten generell einen Kommentar wert.