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Arzthaftpflicht

Arzthaftpflicht

12. Fortbildungskurs für SIM Begutachtende und Interessierte 2023 / Usertag Fachgruppe BERE

Veranstaltungen
Arzthaftpflicht
Krankenzusatzversicherung
Themen: Herausforderungen bei der Konsensfindung in der Begutachtung, Post Covid EPOCA, Gutachterliche Herausforderungen im Zusammenhang mit der Indikatorenrechtsprechung.

Das Verfahren zur Einholung gerichtlicher medizinischer Gutachten im Haftpflichtprozess

Veranstaltungen
Arzthaftpflicht
Ausgewählte Aspekte aus der Sicht der prozessierenden Parteien, des erstinstanzlichen Gerichts und der medizinischen Gutachtensperson Im Haftpflichtprozess kommt den im erstinstanzlichen Verfahren eingeholten medizinischen Gutachten massgebendes Gewicht zu. Die gutachterlichen Antworten bspw. auf die Fragen nach einem Behandlungsfehler und nach der Kausalität gesundheitlicher Beeinträchtigungen bzw. nach dem hypothetischen Verlauf bei einer Behandlung lege artis sind meist entscheidend für den Ausgang des Prozesses. Die Tagung thematisiert verschiedene Aspekte des Verfahrens zur Einholung des gerichtlichen medizinischen Gutachtens aus Sicht der Parteien und des erstinstanzlichen Gerichts mit besonderem Blick auf die Verhandlungsmaxime (Auswahl von Gutachtenspersonen; Erarbeiten, Einreichen und Verabschieden von Fragekatalogen; Instruktion der Gutachtenspersonen durch das Gericht). Speziell thematisiert wird sodann der Umgang mit sogenannt „überschiessenden Beweisergebnissen“ und die Handhabung des von Juristen formulierten Auftrags und Fragekatalogs durch die medizinische Gutachtensperson.

Keine Bindung der ärztlichen Aufklärungspflicht an eine bestimmte Form, Schriftlichkeit kann genügen

Rechtsprechung
Arzthaftpflicht
Im Rahmen einer Nasenoperation trat eine höchst seltene Komplikation auf, die im Nachgang zum Eingriff korrigiert werden konnte. Auf die Möglichkeit einer solchen Operationsfolge hatte der behandelnde Arzt mittels Aushändigung eines Merkblatts hingewiesen, dessen Inhalt jedoch nicht mündlich erläutert. Aufgrund der konkreten Umstände betrachtete das Bundesgericht die Aufklärungspflicht im vorliegenden Fall als erfüllt an und wies die Klage des Patienten ab.
iusNet HVR 31.1.2023

Verjährungsunterbrechung durch ein Rechtsbegehren, das in der falschen Währung gestellt wird

Rechtsprechung
Arzthaftpflicht
Geldschulden sind nach Art. 84 Abs. 1 OR im gesetzlichen Zahlungsmittel der geschuldeten Währung zu bezahlen. Schadenersatzforderungen gleichen den tatsächlichen Wertverlust aus, den das Vermögen des Gläubigers erlitten hat. Dieser muss seine Anträge in der Währung jenes Staates stellen, in der die Vermögensverminderung eingetreten ist. Reicht er dahingegen ein Schlichtungsbegehren in Schweizer Franken ein, so unterbricht dies die Verjährung hinsichtlich der (gleichen) Forderung in Euro.
iusNet HVR 31.1.2023