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Krankentaggeldversicherung

Krankentaggeldversicherung

Neues VVG - ausgewählte Auswirkungen auf die Kranktaggeldversicherung, private Erwerbsunfähigkeitsversicherung und überobligatorische berufliche Vorsorge

Neues VVG - ausgewählte Auswirkungen auf die Kranktaggeldversicherung, private Erwerbsunfähigkeitsversicherung und überobligatorische berufliche Vorsorge
Übergangsbestimmungen | Informationspflicht | Anzeigepflicht | Hängige Versicherungsfälle

Einkommensvergleich bei Berufswechsel in einer Summenversicherung?

Kommentierung
Krankentaggeldversicherung
Berufswechsel im Rahmen der Krankentaggeldversicherung sind von grosser praktischer Relevanz. Das Bundesgericht beleuchtet in einem kürzlichen Entscheid die Situation bei einer Summenversicherung. RA MLaw Soluna Girón kommentiert den Entscheid mit Blick auf die abweichende Haltung in Lehre und kantonaler Rechtsprechung. Aufgrund der fehlenden Auseinandersetzung mit den Argumenten verschiedener Autor:innen bzw. Entscheide verbleiben Fragezeichen nach dem Urteil.
Soluna Girón
iusNet HVR 27.7.2023

Zumutbare Schadenminderung im Rahmen einer Summenversicherung

Rechtsprechung
Krankentaggeldversicherung
Die AVB von Krankentaggeldversicherungen verpflichten die Versicherten regelmässig, im Rahmen der Schadenminderungsobliegenheit einen Berufswechsel vorzunehmen. Das Bundesgericht beurteilte den Fall einer Schadenminderung bei einer Summenversicherung. Es schützte dabei den Entscheid der Vorinstanz, einen Einkommensvergleich vorzunehmen.
iusNet HVR 27.7.2023

Mitwirkungspflichten bei Begutachtungen in der Krankentaggeldversicherung

Kommentierung
Krankentaggeldversicherung
Begutachtungen im Rahmen der Krankentaggeldversicherung sind von grosser praktischer Relevanz. Das Bundesgericht und insbesondere die Vorinstanz beleuchten in einem kürzlichen Fall Rechte und Pflichten der Versicherten in dieser Situation. RA MLaw Soluna Girón ordnet die Entscheide und ihre Bedeutung für das neue VVG ein. Für betroffene Personen ergeben sich daraus hilfreiche Hinweise zum erwarteten Verhalten im Krisenfall.
Soluna Girón
iusNet HVR 25.5.2023

Verweigerte Begutachtung: Verletzung der Verhaltenspflichten

Rechtsprechung
Krankentaggeldversicherung
Die AVB von Krankentaggeldversicherungen verpflichten die Versicherten regelmässig, sich auf Anordnung des Versicherungsunternehmens einer Begutachtung zu unterziehen. Das Bundesgericht beurteilte den Fall, dass der Versicherte eine solche Begutachtung verweigert hatte. Dadurch habe er das Versicherungsunternehmen daran gehindert, die Krankheitsfolgen festzustellen. Entsprechend habe dieses die Leistungen zu Recht eingestellt.
iusNet HVR 25.5.2023

Übergangsfrist bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit

Kommentierung
Krankentaggeldversicherung
Ein praktisch häufiges Streitthema in der Krankentaggeldversicherung ist die Pflicht der Versicherten zur Schadenminderung, insbesondere durch Wechsel der Stelle oder des Berufs. Das Bundesgericht hat in einem Entscheid zu den seltenen Taggeldversicherungen nach KVG die diesbezügliche sozialversicherungsrechtliche Rechtsprechung auf einen Fall einer rein arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit angewendet. Der Entscheid ist aus Sicht von RA MLaw Soluna Girón in mehrerer Hinsicht bemerkenswert und verdient aufgrund der Auswirkungen auf die in der Praxis dominierende Krankentaggeldversicherung nach VVG einen Kommentar aus privatversicherungsrechtlicher Optik.
Soluna Girón
iusNet HVR 31.1.2023

Krankentaggeld: Unzumutbarer Stellenwechsel bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit

Rechtsprechung
Krankentaggeldversicherung
(Arbeitsplatzbezogen) arbeitsunfähig ist auch, wer die bisherige Tätigkeit nur unter der Gefahr einer Verschlimmerung des Gesundheitszustands weiter verrichten kann. Rät ein Gutachter aufgrund des Risikos einer Akzentuierung der psychischen Symptomatik von der Rückkehr an den früheren Arbeitsplatz ab gilt die Rechtsprechung zum schadenmindernden Berufswechsel sinngemäss. Der verlangte Stellenwechsel nach Aufforderung und Übergangsfrist muss realisierbar sein. Ein Stellenwechsel ist für einen Polier weniger als eineinhalb Jahre vor der Pensionierung nicht realistisch.

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