Ein praktisch häufiges Streitthema in der Krankentaggeldversicherung ist die Pflicht der Versicherten zur Schadenminderung, insbesondere durch Wechsel der Stelle oder des Berufs. Das Bundesgericht hat in einem Entscheid zu den seltenen Taggeldversicherungen nach KVG die diesbezügliche sozialversicherungsrechtliche Rechtsprechung auf einen Fall einer rein arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit angewendet. Der Entscheid ist aus Sicht von RA MLaw Soluna Girón in mehrerer Hinsicht bemerkenswert und verdient aufgrund der Auswirkungen auf die in der Praxis dominierende Krankentaggeldversicherung nach VVG einen Kommentar aus privatversicherungsrechtlicher Optik.