Betriebliche Umorganisation eines Selbständigerwerbenden – Zumutbarkeit, Schadenminderung und Schadenprävention?
Die Invaliditätsbemessung mittels Einkommensvergleich in privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherungen ist von grosser praktischer Relevanz. Die meisten Konstellationen betreffen dabei den Wechsel in eine andere Tätigkeit. Ein kürzliches Bundesgerichtsurteil beleuchtet die Situation bei betrieblicher Umorganisation im angestammten Beruf.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Arbeitsfähigkeit in einem Teil der angestammten Tätigkeit
Lebensversicherungen der Säule 3a/b beinhalten teilweise auch Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit. Das Bundesgericht beschäftigte sich in diesem Fall mit dem Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsleistungen bei voller Arbeitsfähigkeit in einem Teil der angestammten Tätigkeit.
Formstrenge als Korrektiv für materiell strenge Regelungen
Das VVG enthält verschiedene Regelungen, die für die Versicherten einschneidende Rechtsfolgen auslösen können. Eine dieser Regelungen ist das Recht der Anzeigepflicht(verletzung). RA MLaw Soluna Girón kommentiert einen Entscheid zu den strengen formellen Anforderungen an das Vorgehen des Versicherungsunternehmens in solchen Fällen.
Anzeigepflichtverletzung: Strenge Anforderungen an die Kündigungserklärung
Für die Kündigungserklärung nach einer Anzeigepflichtverletzung gelten strenge Anforderungen. Grund dafür sind die schwerwiegenden Konsequenzen einer solchen Kündigung für die Versicherten. Genügt die Erklärung den Anforderungen nicht, ist die Kündigung ungültig. Bei mehreren Anzeigepflichtverletzungen muss eine gesonderte Betrachtung stattfinden.
Anzeigepflichtverletzung: Fehlende echtzeitliche Unterlagen und Informationen zum Zeitpunkt von Auftritt und Diagnosestellung gesundheitlicher Beschwerden
Für die Beurteilung der Anzeigepflicht ist massgebend, was die Versicherte im Zeitpunkt des Versicherungsantrags wusste oder hätte wissen müssen. Heikel sind dabei Fälle, bei denen echtzeitliche Unterlagen fehlen und auch aus späteren Berichten nicht klar hervorgeht, wann die gesundheitlichen Probleme aufgetreten sind bzw. diagnostiziert wurden.