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Schadenversicherung

Krankentaggeldversicherung als Schadenversicherung: Bedeutung des Kündigungszeitpunkts für den Schaden

Kommentierung
Krankentaggeldversicherung
Viele Krankentaggeldversicherungen sind als Schadenversicherungen konzipiert. In diesem Fall löst alleine eine Arbeitsunfähigkeit noch keine Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens aus. Vielmehr ist auch ein Schaden eine nötige Voraussetzung für Taggelder. Ein kürzliches Bundesgerichtsurteil illustriert die potentiell grosse finanzielle Tragweite dieser Anspruchsvoraussetzung.
Soluna Girón
iusNet HVR 30.1.2025

Krankentaggeldversicherung: Kündigungszeitpunkt massgebend für Berechnungsgrundlage der Taggeldhöhe; Relevanz einer Abgangsentschädigung

Rechtsprechung
Krankentaggeldversicherung
Bei der Festsetzung der Höhe von Krankentaggeldern ist stets zu ergründen, ob die Arbeitsunfähigkeit vor oder nach dem Kündigungszeitpunkt erfolgt ist, da je nach Konstellation auf unterschiedliche Berechnungsgrundlagen abzustellen ist. Das Bundesgericht setzte sich ausserdem mit der Frage auseinander, ob überhaupt ein Erwerbsausfall vorliegt, wenn infolge der Kündigung mit Freistellung eine Abgangsentschädigung bezahlt wird.
iusNet HVR 28.11.2024

Der Erwerbsausfall als Anspruchsvoraussetzung in der Krankentaggeldversicherung

Kommentierung
Krankentaggeldversicherung
Krankentaggeldversicherungen können als Summen- oder Schadenversicherungen ausgestaltet sein. Bei einer Schadenversicherung ist ein Erwerbsausfall eine eigenständige Anspruchsvoraussetzung. Zwei kürzliche Bundesgerichtsurteile beleuchten diese Anspruchsvoraussetzung in verschiedenen Konstellationen.
Soluna Girón
iusNet HVR 30.5.2024

Krankentaggeldversicherung: Die Anspruchsvoraussetzung «Erwerbsausfall» in der Schadenversicherung

Rechtsprechung
Krankentaggeldversicherung
In der Krankentaggeldversicherung als Schadenversicherung ist ein krankheitsbedingter Erwerbsausfall eine Leistungsvoraussetzung. Das Bundesgericht beschäftigte sich in diesem Fall mit dem Erwerbsausfall einer Person, die nach der Kündigung erkrankte und keinen Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung hatte.
iusNet HVR 30.5.2024