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Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Arbeitsfähigkeit in einem Teil der angestammten Tätigkeit

Rechtsprechung
Lebensversicherung

Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Arbeitsfähigkeit in einem Teil der angestammten Tätigkeit

Lebensversicherungen der Säule 3a/b beinhalten teilweise auch Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit. Das Bundesgericht beschäftigte sich in diesem Fall mit dem Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsleistungen bei voller Arbeitsfähigkeit in einem Teil der angestammten Tätigkeit.
iusNet HVR 30.11.2023

Anzeigepflichtverletzung: Fehlende echtzeitliche Unterlagen und Informationen zum Zeitpunkt von Auftritt und Diagnosestellung gesundheitlicher Beschwerden

Rechtsprechung
Lebensversicherung

Anzeigepflichtverletzung: Fehlende echtzeitliche Unterlagen und Informationen zum Zeitpunkt von Auftritt und Diagnosestellung gesundheitlicher Beschwerden

Für die Beurteilung der Anzeigepflicht ist massgebend, was die Versicherte im Zeitpunkt des Versicherungsantrags wusste oder hätte wissen müssen. Heikel sind dabei Fälle, bei denen echtzeitliche Unterlagen fehlen und auch aus späteren Berichten nicht klar hervorgeht, wann die gesundheitlichen Probleme aufgetreten sind bzw. diagnostiziert wurden.
iusNet HVR 30.3.2023

Anzeigepflichtverletzung: Strenge Anforderungen an die Kündigungserklärung

Rechtsprechung
Lebensversicherung

Anzeigepflichtverletzung: Strenge Anforderungen an die Kündigungserklärung

Für die Kündigungserklärung nach einer Anzeigepflichtverletzung gelten strenge Anforderungen. Grund dafür sind die schwerwiegenden Konsequenzen einer solchen Kündigung für die Versicherten. Genügt die Erklärung den Anforderungen nicht, ist die Kündigung ungültig. Bei mehreren Anzeigepflichtverletzungen muss eine gesonderte Betrachtung stattfinden.
iusNet HVR 30.3.2023

Anzeigepflichtverletzung: bipolare affektive Störung im Anfangsstadium nicht erkennbar

Rechtsprechung
Lebensversicherung

Anzeigepflichtverletzung: bipolare affektive Störung im Anfangsstadium nicht erkennbar

Für die Beurteilung einer Anzeigepflichtverletzung ist nicht entscheidend, wann die Erkrankung rückblickend eingetreten ist. Massgebend ist einzig, was die Versicherte im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hätte erkennen müssen. Im konkreten Fall kann dem Versicherten keine Anzeigepflichtverletzung vorgeworfen werden.
iusNet HVR 31.1.2023