In der Krankentaggeldversicherung als Schadenversicherung ist ein krankheitsbedingter Erwerbsausfall eine Leistungsvoraussetzung. Das Bundesgericht beschäftigte sich in diesem Fall mit dem Erwerbsausfall einer Person, die nach der Kündigung erkrankte und keinen Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung hatte.