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Kapitalversicherung bei Tod oder Invalidität durch Unfall: keine Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung

Rechtsprechung
Krankenzusatzversicherung

Kapitalversicherung bei Tod oder Invalidität durch Unfall: keine Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung

Viele Krankenkassen und teilweise auch weitere Versicherungsunternehmen bieten im Rahmen der sog. Zusatzversicherungen Kapitalversicherungen bei Tod oder Invalidität infolge Unfall (seltener auch Krankheit) an. Das Bundesgericht beschäftigte sich in diesem Fall mit einer solchen Kapitalversicherung und der Frage, wie diese zivilprozessual zu werten ist.
iusNet HVR 28.3.2024

Krankenzusatzversicherung «halbprivat»: zulässige Negativliste

Rechtsprechung
Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung «halbprivat»: zulässige Negativliste

Krankenzusatzversicherungen für halbprivate Aufenthalte übernehmen die Kosten von Aufenthalten in der genannten Abteilung. Das Bundesgericht beschäftigte sich in diesem Fall mit der Befugnis des Versicherungsunternehmens, die Leistungen bei vertragslosem Zustand zur Klinik zu verweigern.
iusNet HVR 30.11.2023

Krankenzusatzversicherung «halbprivat»: Fehlende Befugnis zur einseitigen Festlegung von Maximaltarifen

Rechtsprechung
Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung «halbprivat»: Fehlende Befugnis zur einseitigen Festlegung von Maximaltarifen

Krankenzusatzversicherungen für halbprivate Aufenthalte übernehmen die Kosten von Aufenthalten in der genannten Abteilung. Das Bundesgericht beschäftigte sich in diesem Fall mit der Befugnis des Versicherungsunternehmens, die Leistungen bei vertragslosem Zustand zur Klinik einseitig zu begrenzen.
iusNet HVR 28.9.2023

Die «voraussichtlich bis ans Lebensende dauernde Erwerbsunfähigkeit» bei psychischen Erkrankungen im Rahmen von Risikokapitalversicherungen

Fachbeitrag
Krankenzusatzversicherung
Lebensversicherung

Die «voraussichtlich bis ans Lebensende dauernde Erwerbsunfähigkeit» bei psychischen Erkrankungen im Rahmen von Risikokapitalversicherungen

Risikokapitalversicherungen bei Tod oder Invalidität sind einigermassen weit verbreitet. Meist decken sie vergleichsweise günstig Unfälle ab, eher selten und für höhere Prämien (auch) Krankheiten als Ursache der versicherten Risiken. In beiden Fällen können sowohl somatische wie auch psychische Beschwerden leistungsbegründend sein, sofern die Deckung für psychische Leiden nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Allerdings stellt sich in der Praxis bisweilen die Frage, wann eine Invalidität infolge psychischer Leiden vorliegt.
Aurelia Jenny
Soluna Girón
iusNet HVR 27.7.2023