Kapitalversicherung bei Tod oder Invalidität durch Unfall: keine Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung
Kapitalversicherung bei Tod oder Invalidität durch Unfall: keine Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung
Kapitalversicherung bei Tod oder Invalidität durch Unfall: keine Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung
I. Ausgangslage
Der Beschwerdeführer hatte bei einer Versicherungsgesellschaft eine «Kapitalversicherung bei Invalidität oder Tod infolge Unfalls» (nachfolgend: Versicherung) abgeschlossen. Diese Versicherung beinhaltete eine Kapitalzahlung von 5'000 Fr. im Todesfall und 100'000 Fr. im Invaliditätsfall, wobei diese Beträge gemäss den Versicherungsbedingungen auch höher ausfallen konnten.
Der Beschwerdeführer erlitt dann einen Unfall und erhielt von der Suva dafür u. a. eine Integritätsentschädigung nach UVG von 103'740 Fr.
2022 erhob der Beschwerdeführer beim Kantonsgericht des Kantons Wallis (als Sozialversicherungsgericht) eine Klage gegen die Versicherungsgesellschaft und forderte eine Kapitalzahlung von 350'000 Fr. zuzüglich Zinsen aus der Versicherung. Mit Entscheid vom 16. Februar 2023 erklärte sich das Kantonsgericht aber für sachlich unzuständig.
Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht.
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