Schulthess Logo

Rechtsschutzversicherung

Haftung einer Rechtsschutzversicherung wegen Sorgfaltspflichtverletzung - Verjährung der Forderung nach Art. 46 VVG oder Art. 127 OR?

Rechtsprechung
Rechtsschutzversicherung
Die IV sprach einem Versicherten mittels Vorbescheid eine Dreiviertelrente zu. Im Einwandverfahren liess er sich von seiner Rechtsschutzversicherung beraten und vertreten. Die IV-Stelle befand daraufhin, dass kein Rentenanspruch bestehe, was gerichtlich bestätigt wurde. Der Versicherte wirft seiner Rechtsschutzversicherung unsorgfältige Aufklärung vor und fordert Schadenersatz. Das Verfahren wird auf die Frage beschränkt, ob die Forderung nach Art. 46 Abs. 1 VVG oder Art. 127 OR verjähre.
iusNet HVR 30.3.2023