In einem zur Publikation vorgesehenen Entscheid befasste ich das Bundesgericht mit der Frage, innert welcher Frist eine Forderung gegen die Rechtsschutzversicherung verjährt, die ihren Versicherten im Rahmen eines IV-Verfahrens unsorgfältig über die mit einem Einwand verbundenen Risiken aufklärt. Die Beschwerde des Versicherten wird gutgeheissen.