In einem zur Publikation vorgesehenen Entscheid hatte das Bundesgericht über eine Fremdwährungsforderung zu befinden, die in Schweizer Franken eingeklagt wurde. Strittig war unter den Parteien, ob das Schlichtungsgesuch, das auf Schweizer Franken lautete, die Verjährung hinsichtlich der Forderung in Euro unterbrochen hatte.