Koordination von Krankentaggeldern und IV-Renten bei Teilzeitversicherung
Koordination von Krankentaggeldern und IV-Renten bei Teilzeitversicherung
Koordination von Krankentaggeldern und IV-Renten bei Teilzeitversicherung
I. Ausgangslage
Die Beschwerdeführerin war bei der C. tätig und bei der Beschwerdegegnerin im Rahmen einer Kollektivtaggeldversicherung gegen Erwerbsausfall bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit versichert. Ab dem 4. März 2020 war die Beschwerdeführerin krankheitsbedingt arbeitsunfähig und die Beschwerdegegnerin erbrachte die vertraglich vereinbarten Taggeldleistungen bis zum Erreichen der vertraglich vorgesehenen Leistungsdauer.
Mit Verfügung vom 22. Dezember 2021 sprach die Eidgenössische Invalidenversicherung, IV-Stelle Kanton Bern, der Beschwerdeführerin mit Wirkung ab 1. Oktober 2020 eine ganze IV-Rente zu. Die Ausgleichskasse Berner Arbeitgeber ermittelte zuvor eine Rentennachzahlung zu Gunsten der Beschwerdeführerin im Betrag von 27'784 Fr. für die Zeit vom 1. Oktober 2020 bis 30. November 2021. Die Beschwerdegegnerin machte sodann in diesem Umfang gegenüber der Invalidenversicherung eine Verrechnung dieser Nachzahlung mit der von ihr während der erwähnten Periode an die Beschwerdeführerin ausgerichteten Taggelder geltend, welcher in der Rentenverfügung im Umfang von 26'622.55 Fr. stattgegeben wurde.
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