Das Verfahren zur Einholung gerichtlicher medizinischer Gutachten im Haftpflichtprozess
Ausgewählte Aspekte aus der Sicht der prozessierenden Parteien, des erstinstanzlichen Gerichts und der medizinischen Gutachtensperson
Ausgewählte Aspekte aus der Sicht der prozessierenden Parteien, des erstinstanzlichen Gerichts und der medizinischen Gutachtensperson
Im Haftpflichtprozess kommt den im erstinstanzlichen Verfahren eingeholten medizinischen Gutachten massgebendes Gewicht zu. Die gutachterlichen Antworten bspw. auf die Fragen nach einem Behandlungsfehler und nach der Kausalität gesundheitlicher Beeinträchtigungen bzw. nach dem hypothetischen Verlauf bei einer Behandlung lege artis sind meist entscheidend für den Ausgang des Prozesses.
Die Tagung thematisiert verschiedene Aspekte des Verfahrens zur Einholung des gerichtlichen medizinischen Gutachtens aus Sicht der Parteien und des erstinstanzlichen Gerichts mit besonderem Blick auf die Verhandlungsmaxime (Auswahl von Gutachtenspersonen; Erarbeiten, Einreichen und Verabschieden von Fragekatalogen; Instruktion der Gutachtenspersonen durch das Gericht). Speziell thematisiert wird sodann der Umgang mit sogenannt „überschiessenden Beweisergebnissen“ und die Handhabung des von Juristen formulierten Auftrags und Fragekatalogs durch die medizinische Gutachtensperson.
Die Referenten/in geben Einblick in ihre eigenen Erfahrungen in der Praxis und sie formulieren hieraus die aus ihrer Sicht massgebenden „dos and dont’s“.
Tagungsleitung: lic. iur. Jan Herrmann, Rechtsanwalt