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iusNet HVR 1/2024

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In das neue Jahr starten wir mit einem in der Praxis häufig anzutreffenden Thema, der Schadenminderungspflicht. Viele Versicherte sind mit Auflagen konfrontiert, die sie als schadenmindernde Massnahme einhalten sollen. Wie weit geht diese Pflicht bei der Einnahme von Psychopharmaka, insbesondere bei der Krankentaggeldversicherung? Der Fachbeitrag von RA Aurelia Jenny beleuchtet die gegensätzlichen Interessen von Versicherungen und Versicherten und wie diese zu handhaben sind.

RA Nathalie Tuor greift vor und erläutert, was dieses Jahr zur Abstimmung kommen wird – insbesondere soll nun der Anpassung des Umwandlungssatzes zum Durchbruch verholfen werden. Lesen Sie mehr dazu in ihrem Beitrag.

Schliesslich findet sich in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ein Korrektiv zu einem Fehlurteil hinsichtlich der Tragweite der sozialen Untersuchungsmaxime, wenn sich ein anwaltlich vertretener Versicherter und ein Versicherungsunternehmen mit Rechtsdienst gegenüberstehen. RA Soluna Giron und RA Aurelia Jenny erläutern, was es damit auf sich hat.

Wir wünschen einen beschwingten Start in ein hoffentlich an spannenden Entscheiden reiches 2024!

Aurelia Jenny / Soluna Girón
Redaktion iusNet Haftpflicht- und Versicherungsrecht

 

 

Rechtsprechung

 

Krankentaggeldversicherung

Krankentaggeldversicherung
Die Bedeutung der sozialen Untersuchungsmaxime im Krankentaggeldprozess
4A_183/2023 v. 12.12.2023
In einem Krankentaggeldprozess standen sich ein anwaltlich vertretener Versicherter und eine von ihrem Rechtsdienst vertretene Versicherung gegenüber. Letztere hatte im Verfahren vor dem Sozialversicherungsgericht insbesondere die Verletzung der Schadenminderungspflicht durch den Versicherten eingebracht. Nicht zum Prozessthema hatte sie hingegen die verspätete Fallanmeldung gemacht. Das Versicherungsgericht hatte diesen Umstand daher zu Unrecht in seinem Urteil berücksichtigt.

 

Gesetzgebung

 

Berufliche Vorsorge

Berufliche Vorsorge
Bund
BVG-Reform 21 – Was ändert sich bei einem Ja an der Urne?
Die wichtigsten Punkte der Revision
Die BVG-Reform 21 wurde im März 2023 vom Parlament verabschiedet. Darin wird der (bisher gescheiterte) Lösungsansatz zur Senkung des für die Berechnung der Renten massgeblichen Mindestumwandlungssatzes kombiniert mit Massnahmen zur Sicherung des Rentenniveaus. Gleichzeitig soll eine bessere Versicherung von Teilzeitbeschäftigten und Erwerbstätigen mit tieferen Einkommen umgesetzt werden, wovon insbesondere teilzeitbeschäftigte Frauen profitieren sollen. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen, womit es im 2024 zur Volksabstimmung kommt. Was ändert sich für Rentner:innen bei einem Ja an der Urne?

 

Kommentierung

 

Krankentaggeldversicherung

Krankentaggeldversicherung
Bund
Waffengleichheit und soziale Untersuchungsmaxime – ein neues Urteil im Krankentaggeld schafft Klarheit
4A_183/2023 v. 12.12.2023
Das Bundesgericht hat nach einem Schlingerkurs hinsichtlich der Auswirkung der sozialen Untersuchungsmaxime im Krankentaggeldprozess wieder auf den richtigen Weg gefunden. Steht einem anwaltlich vertretenen Versicherten eine Versicherung mit Rechtsdienst gegenüber, entfällt die erhöhte Mitwirkungspflicht des Gerichts. Faktisch gilt die Verhandlungsmaxime. Demnach ist das Gericht nicht befugt, von Amtes wegen Tatsachen und Argumentationslinien zu berücksichtigen, auf die sich keine Partei berief.

 

Fachbeiträge

Schadenminderungspflicht: Ausschöpfung der Therapiemöglichkeiten in der Krankentaggeldversicherung

Krankentaggeldversicherung

Krankentaggeldversicherung
Schadenminderungspflicht: Ausschöpfung der Therapiemöglichkeiten in der Krankentaggeldversicherung
Von psychisch erkrankten Versicherten wird von Krankentaggeldversicherungen regelmässig erwartet, dass sie eine medikamentöse Therapie aufnehmen, um die beanspruchten Versicherungsleistungen so gering wie möglich zu halten. Wie dieser Beitrag aufzeigt, kann im Privatversicherungsrecht – anders als bei öffentlich finanzierten Versicherungen – nicht ohne Weiteres eine Leistungseinstellung erfolgen, wenn keine Psychopharmakotherapie aufgenommen wird. Die Privatautonomie ist hier höher zu gewichten.