Revision Versicherungsaufsichtsgesetz in Kraft seit dem 1. Januar 2024
Revision Versicherungsaufsichtsgesetz in Kraft seit dem 1. Januar 2024
Gesetzgebung
Versicherungsaufsichtsrecht
Revision Versicherungsaufsichtsgesetz in Kraft seit dem 1. Januar 2024
Die eidgenössischen Räte haben die jüngste Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG) in der Schlussabstimmung vom 18. März 2022 vor rund zwei Jahren angenommen. Das revidierte VAG und dessen Ausführungsbestimmungen sind nun per 1. Januar 2024 in Kraft.1
Zu den wichtigsten Änderungen siehe den Beitrag Revision Versicherungsaufsichtsgesetz.
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.