In der Stadt Zürich verunfallten im Jahr 2023 innert weniger Tage drei Menschen durch Unfälle mit Strassenbahnen tödlich. Wie weit wird die Gefährdungshaftung nach EBG durch das Selbstverschulden von unachtsamen Fussgängern eingeschränkt? Alain Blum und Christian Jungen beleuchten die gesetzgeberischen Grundlagen und beleuchten die in BGE 148 III 343 etablierte Rechtsprechung kritisch.