Viele Krankenkassen und teilweise auch weitere Versicherungsunternehmen bieten im Rahmen der sog. Zusatzversicherungen Kapitalversicherungen bei Tod oder Invalidität infolge Unfall (seltener auch Krankheit) an. Das Bundesgericht beurteilte den Fall einer solchen Kapitalversicherung bei Unfall mit Blick auf die prozessuale Zuständigkeit eines kantonalen Sozialversicherungsgerichts. Es bestätigte dabei den Entscheid der Vorinstanz und verneinte den Charakter einer «Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung».