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Haftpflicht- und Versicherungsrecht > Stichwortverzeichnis > Zuständigkeit (sachlich) für Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung

Zuständigkeit (sachlich) für Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung

Anwendbarkeit von Art. 7 ZPO

Rechtsprechung
Krankentaggeldversicherung

4A_400/2023

Gemäss Art. 7 ZPO entscheidet ein einzelnes kantonales Gericht über Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Es ist dabei gemäss Bundesgericht nicht entscheidend welche Rechtsnatur die Versicherungsgesellschaft hat, entscheidend ist einzig, ob es sich um eine Streitigkeit aus einer Versicherung handelt, welche die Grundversicherung ergänzen soll.
iusNet HVR 26.9.2024

Kapitalversicherung bei Tod oder Invalidität durch Unfall: keine Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung

Rechtsprechung
Krankenzusatzversicherung
Viele Krankenkassen und teilweise auch weitere Versicherungsunternehmen bieten im Rahmen der sog. Zusatzversicherungen Kapitalversicherungen bei Tod oder Invalidität infolge Unfall (seltener auch Krankheit) an. Das Bundesgericht beschäftigte sich in diesem Fall mit einer solchen Kapitalversicherung und der Frage, wie diese zivilprozessual zu werten ist.
iusNet HVR 28.3.2024