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Prozesskosten

Kostenregelung im Falle der Teilklage und negativen Feststellungwiderklage nach revidierter ZPO

Kommentierung
Im Rahmen der nun abgeschlossenen ZPO-Revision schlug der Bundesrat die Einführung eines neuen Art. 224 Abs. 1bis vor, wonach auf Teilklagen die negative Feststellungwiderklage auf die Gesamtforderung zulässig sein soll und die Haupt- als auch Widerklage im ordentlichen Verfahren zu beurteilen sind. Welche Auswirkungen dies auf die Prozesskosten hat, steht nun ebenfalls fest. Vorliegend wird erörtert, was dies für die prozessierenden Parteien (und ihre Rechtsvertreterinnen) bedeutet.
Aurelia Jenny
iusNet HVR 30.3.2023

Teilklage und negative Feststellungswiderklage - Stand der Beratungen zur ZPO-Revision

Gesetzgebung
In BGE 143 III 506 befand das Bundesgericht, dass als Reaktion auf eine Teilklage im vereinfachten Verfahren eine negative Feststellungswiderklage auf die Gesamtforderung zulässig ist, selbst wenn dies einen Wechsel ins ordentliche Verfahren zur Folge hat. Im Rahmen der ZPO-Revision, anlässlich derer der Bundesrat diese Rechtsprechung verschriftete, wurde nun seitens Nationalrats eine wichtige Ergänzung zu den Prozesskosten, die durch diesen Verfahrenswechsel entstehen, eingefügt.
iusNet HVR 31.1.2023