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Aufklärungspflicht

Ungerechtfertigte Bereicherung des Leistungserbringers bei fehlender wirtschaftlicher Aufklärung des Patienten

Rechtsprechung
Vertragshaftung
Ein Arzt muss seinen Patienten über die wirtschaftlichen und versicherungstechnischen Aspekte seiner Behandlung aufklären. Die Anforderungen an die Aufklärungspflicht sind strenger bei hohen Behandlungskosten und bei Vorliegen eines vertragslosen Zustands zwischen Arzt und Krankenversicherung. Eine mündliche Aufklärung im Rahmen einer Sprechstunde ist unerlässlich. Erstattet die Krankenversicherung dem Patienten nur einen Teil der Behandlungskosten, ist der Arzt ungerechtfertigt bereichert.
iusNet HVR 25.5.2023

Keine Bindung der ärztlichen Aufklärungspflicht an eine bestimmte Form, Schriftlichkeit kann genügen

Rechtsprechung
Arzthaftpflicht
Im Rahmen einer Nasenoperation trat eine höchst seltene Komplikation auf, die im Nachgang zum Eingriff korrigiert werden konnte. Auf die Möglichkeit einer solchen Operationsfolge hatte der behandelnde Arzt mittels Aushändigung eines Merkblatts hingewiesen, dessen Inhalt jedoch nicht mündlich erläutert. Aufgrund der konkreten Umstände betrachtete das Bundesgericht die Aufklärungspflicht im vorliegenden Fall als erfüllt an und wies die Klage des Patienten ab.
iusNet HVR 31.1.2023