Viele Krankenkassen und teilweise auch weitere Versicherungsunternehmen bieten im Rahmen der sog. Zusatzversicherungen Kapitalversicherungen bei Tod oder Invalidität infolge Unfall (seltener auch Krankheit) an. Das Bundesgericht beschäftigte sich in diesem Fall mit einer solchen Kapitalversicherung und der Frage, wie diese zivilprozessual zu werten ist.