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Betriebsgefahr

Verwirklichung der Betriebsgefahr durch einen überhitzten Fahrzeugkatalysator, der einen Brand verursacht?

Rechtsprechung
Strassenverkehrshaftung
Anlässlich eines Lieferwagenbrands befasste sich das Bundesgericht mit der Kausalhaftung nach Art. 58 SVG und erläuterte, auf welche Tatbestände diese zugeschnitten sei. Zu fragen sei nach der betriebseigenen Gefahr, die vom Motorfahrzeug ausgeht. Anders als die erste Instanz erwog es die Gefahr, die ein erhitzter Fahrzeugkatalysator erzeugt, nicht als dem Betrieb des Fahrzeugs inhärent und verwarf eine Haftung der Motorfahrzeugversicherung.
iusNet HVR 30.3.2023

Haftung und Ausschluss der Haftung des Eisenbahnunternehmens für das charakteristische Risiko

Fachbeitrag
Eisenbahnhaftung

Bundesgerichtliche Wertungslinie zur Selbstverantwortung der Verkehrsteilnehmer

In einer Reihe von Urteilen hat sich das Bundesgericht damit befasst, welches das charakteristische Risiko der Eisenbahn sei, das die verschuldensunabhängige Haftung des Eisenbahnunternehmens begründet, und damit, wo diese Haftung endet aufgrund des Verhaltens der geschädigten Personen oder eines Dritten. Das Bundesgericht rechnet den Eisenbahnunternehmen das charakteristische Risiko weit zu; gleichzeitig entwickelt es nach seinen Worten eine «Wertungslinie», wo die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer die Haftung verdrängt. Die Konturen dieser Wertungslinie bleiben freilich unklar.
SJZ-RSJ 2/2023